Qualitatszertifikate
Die internationalen Belohnungen
Empfehlungen der Spezialisten
Garantiewartung
+ 375 29 771 23 29 - Minsk, Belarus
00 375 29 771 23 29 - Minsk, Belarus
in  
Erwahlt Web - Karte E-mail
Karte NIRGOS gold auf die Summe 1 000 $
Industrieabgabepreis vom Lagerhaus

Minimalen Vertrag = 30 000 euro
preis DDU, Deutschland / Germany
preis DDU , Usti nad Labem , Czech Republik
Preis EXW , Moskau, Russische Foderation
Preis EXW, FCA , Minsk, Republik WeiBruBland

glossar, lexikon

GLOSSAR: A - H GLOSSAR: I - Z

A


Abachi:
Kein ausgeprägter Kernholz, hellgelb mit verschidenen breiten Zuwachszonen, Markstahlen deutlich sichtbar.Besonders typisch ist die auffählige Querstreifung im Tangential- oder Sehnenschnitt.Hervorragend als Deck-, Innen- und Absperrfurnier in der Sperrplattenfabrikation. Gutes Tischlerholz (Rahmenbau, Klavierbau, Modelbau). Karosserie- und Flugzeugbauholz. Als Papierrohstoff geeignet.

Abbeilen:
Entfernen starker Wurzelanläufe vor dem Fällen eines Baumes. Hierdurch wird das Anlegen eines Fällschnittes begünstigt, außerdem das nachfolgende Rücken, Beladen, der Transport, die Entrindung und der Einschnitt des Stammes im Gatter erleichtert. Das Abbeilen wird mit der Axt vorgenommen (auch als Behauen oder Beihauen bezeichnet). Wird das Fällen mit der Motorsäge durchgeführt, ist Entfernung der Wurzelanläufe damit günstiger.

Abbeizen:
Das Lösen eines Anstrichs, von [Lack] oder Farbresten durch [Abbeizmittel] oder Laugen. Der alte [Anstrich] quillt stark auf und kann mit einem Spachtel entfernt werden. Alternative zu chemischen Abbeizmitteln sind z.B. Heißluftpistolen.

Abbinden:
Das Verfestigen der Klebschicht zwischen den zu verklebenden Fügeteilen. Das Abbinden beruht entweder auf physikalischen oder auf chemischen Vorgängen: Physikalisches Abbinden erfolgt z.B. durch Abwandern von Dispersions- oder Lösemitteln (wie bei Weißleimen) oder durch Abkühlen (wie bei Schmelzklebern); zu den chemischen Abbindevorgängen, die auch als Härtung, Aushärtung oder Vernetzung bezeichnet werden, gehören Gerinnung (z.B. Blutalbuminklebstoffe), Polykondensation (z.B. Harnstoff-, Melmain-, Phenolharze) und Polyaddition (z.B. Polyurethanklebstoffe).

Abbinden:
Die Vorbereitung einer Holzkonstruktion wie Zuschneiden usw. wird als Abbinden bezeichnet.

abbinden:
Verfestigung des Klebstoffes (Aushärtung) durch physikalische oder chemische Prozesse

Abbindezeit:
Zeitspanne, innerhalb der die Klebefuge eine für die auftretende Belastung ausreichende Festigkeit erreicht

Abbohren:
Holzverbindung, z. B. Zapfen oder Blatt durchbohren und Holznagel einschlagen

Abbruch:
Der Abbruch von Gebäuden und Teilen von Gebäuden ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung abgebrochen werden können Gebäude und Gebäudeteile bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt, Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Stellplätzen und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen oder Gebäuden. Bei allen übrigen Gebäuden ist ein förmlicher Abbruchantrag bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden einzureichen der das Vorhaben des Abbruchs und die hierfür geplanten Techniken erläutert. Außerdem ist der für den Abbruch zuständige Abbruchunternehmer zu benennen, der die notwendige Sachkunde und Erfahrung auf den Gebieten Standsicherheit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung für diese oft schwierigen und gefährlichen Arbeiten nachweisen kann. Die verschiedenen Abbruchmaterialien müssen voneinander getrennt entsorgt oder wiederverwendet werden. Näheres zum Abbruchantrag und den jeweiligen Anforderungen regeln die Landesbauordnungen.

Abbruchanordnung:
Ist ein Gebäude über längere Zeit ungenutzt und im Verfall begriffen, können Bauordnungsämter den Abbruch verlangen. Dies kann zum Beispiel bei Wohnhäusern der Fall sein, die seit längerem unbewohnt und bei denen aufgrund des schlechten baulichen Zustands akute Einsturzgefahr und die Gefährdung für Menschen besteht.

Abdachung:
abschrägen

Abdichtungsbahnen:
sind für die Abdichtung von Bauwerken oder Bauteilen unter der Geländeoberkante notwendig. Sie schützen vor Bodenfeuchtigkeit, vor Sicker- oder Schichtenwasser und vor drückendem Grundwasser. Dichtungsbahnen bestehen gemäß DIN 18190 aus beidseitig mit einer stärkeren Bitumenschicht versehenen Trägerbahn aus Rohfilz, Jute, Glasvlies, Kupfer- oder Aluminiummetallband oder PETP-Folie, die mit Feinsand bestreut sind.

Abfasen:
Abfasen bzw. Anfasen bezeichnet die Ausbildung eines schrägen Abschnitts, der sogenannten Fase, bei rechteckigen Kanten an Bauteilen.Dies geschieht durch Abschleifen, Abfräsen bzw. Anhobeln der Kanten von Holzbauteilen - Holzstützen, Bretter, Bohlen Bei Natursteinen (z.B. Granittreppenstufen mit Abfasung) durch Schrägschnitt des Materials Bei Stützen und Bauteilen aus Beton (z.B. Fertigbetonelemente und Ortbetonelemente) werden in die Schalung des zu betonierenden Bauteils in den Eckbereichen dreieckige Holzleisten eingelegt, um eine saubere Abschrägung an den Eckpunkten zu erreichen.

Abgangserhebung:
Die Abgangserhebung ist ein Teil der statistischen Ermittlungen über die Bautätigkeit durch die Bauaufsichtsbehörden im Verbindung mit Baugenehmigungsverfahren.Sie erfasst sämtliche Nutzungsänderungen, Nutzungswegfälle (z.B. durch Brandschaden, bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen - Nutzungsuntersagung, Abbruchanordnung) und Abbrüche von Gebäuden und Teilen von Gebäuden.In Verbindung mit einem Abbruchantrag und der daraus resultierenden Genehmigung wird zum Beispiel in Zusammenhang mit der Abgangserhebung die Veränderung oder das Wegfallen von baulichen Nutzeinheiten statistisch erfasst. Statistische Erfassung der Bautätigkeiten Baugenehmigungen Baufertigstellungen Bauüberhang Abgangserhebung. Im Ergebnis zeigen diese Statistiken in Ihrer Gesamtbetrachtung den jährlichen Zuwachs an baulichen Nutzungen (z.B. Wohnungszuwachs).Außerdem ist eine Aussage über die Wohnungs- und Gewerbegrößen, den Verhältnissen zwischen Wohneigentum und Mietwohnungen möglich.

Abgehängte Decke:
Abgehängte Decken (auch Abhangdecken) sind unter vorhandene Decken montierte Decken Oftmals werden abgehängte Decken bei der Altbausanierung mit vorhandenen großen lichten Raumhöhen oder zur Verbesserung der Trittschalldämmung (mit Einbringung einer zusätzlichen Lage mineralischer Dämmung) eingesetzt.Vor allem im gewerblichen Bereich werden abgehängte Decken bevorzugt ausgeführt, da sie optimale Möglichkeiten zur Leitungsführung bieten (Elektro-, Lüftungs- und Sanitärleitungen)

Abgratung:
Oberkante des Sparren oder Gratsparrens abschrägen

Abholzigkeit:
Verringerung des Durchmessers des Rundholzes auf seiner Gesamtlänge, die die normale Durchmesserabnahme von 1cm je 1m Länge (Vollholzig)übersteigt.

Abiotische Schäden:
Entstehen durch Frost, Sturm, Schnee, Dürre oder auch Waldbrand.

Abklebung:
Eine Abklebung ist erforderlich um eine luftdichte Gebäudehülle zu erzielen, oder um Eindringen von Feuchte zu verhindern. An der Innenbeplankung sind stets alle Stoßfugen abzukleben. An der Außenbeplankung sind nur Durchdringungen und Anschlüsse abzukleben. Dabei sind nur geeignete Klebebänder zu verwenden

Ablaufplan:
Alle Maßnahmen und Aktivitäten zur Planung. Koordination und Steuerung des Bauablaufes bei Bauvorhaben bezeichnet man als Ablaufplan (auch Bauablaufplanung oder Bauzeitenplan). Der Bauablaufplan ist sowohl auf der Seite des Planenden (in der Regel Architekt) als auch von ausführenden Unternehmen zu erstellen.Bauablaufpläne werden oftmals in grafischer Form dargestellt, hierbei sind drei Formen möglich, die die einzelnen für die Errichtung des Bauvorhabens notwendigen Abläufe in der richtigen zeitlichen Reihenfolge darstellen sollen.

Abluft:
Aus dem Trockner abgeführtes Trocknungmittel. Wird als Trocknungsmittel Gas verwendet, so spricht man von Abgas. Begriff gilt sinngemäß für alle lufttechnischen Anlagen.

Ablängen:
Genauer Längenzuschnitt von Werkstücken.

Ablüftzeit:
Zeitspanne beim Kontaktkleben, während der das Lösungsmittel aus dem beidseitig aufgetragenen Klebstoff-Film verdunsten muss, um eine Soforthaftung zwischen den Fügeteilen zu ermöglichen

Abmaß:
Die Differenz zwischen dem festgestellten Istmaß und dem Nennmaß (auch Sollmaß oder geplantes Maß) eines Bauteils bezeichnet man als Abmaß. ˇ Istmaß: tatsächliches der Baustelle festgestellte Abmessung eines Bauteils ˇ Nennmaß (Sollmaß): In den Bauzeichnungen eingetragenes geplante Abmessung eines Bauteils Beispiel: Geplante Lichte Breite einer Türöffnung im Mauerwerk ist 88,5 cm Nach Aufmaß ergibt sich ein tatsächlich fertiggestelltes Maß von 86,5 cm Das Abmaß beträgt somit -2 cm Entscheidend für die masslich fachgerechte Ausführung von Bauteilen sind die jeweiligen in verschiedenen DIN-Normen ausgedrückten zugelassenen Abweichungen, den sogenannten Toleranzbereichen (Bautoleranzen)

Abnahme:
Der Besteller hat beim Werkvertrag gemäß § 640 BGB die Hauptpflicht, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme des Werkes und die Anerkennung der erbrachten Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß. Soweit eine körperliche Hinnahme nicht in Betracht kommt, reicht die Billigungserklärung. Die Abnahme muß der Bauherr oder sein Vertreter vornehmen. An die Abnahme knüpft der BGB-Gesetzgeber eine Reihe von Rechtswirkungen: Die Abnahme läßt regelmäßig die Vergütung fällig werden (§ 641 BGB ) und die Verjährungsfristen (§ 638 BGB) beginnen . Gewährleistungsansprüche (§§ 633, 634, 635 BGB ) treten an die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruches. Bei zufälliger Vernichtung oder Beschädigung des Werkes muß der Besteller dennoch die Vergütung zahlen (§ 644 BGB, Ausnahme § 645 BGB). Kündigungsrechte entfallen. Vertragsstrafen sind nur noch möglich, wenn Sie sich diese bei Abnahme vorbehalten haben (§ 341 BGB). Bei nicht vertragsgemäßer Herstellung des Werkes, kann die Abnahme nach § 320 BGB verweigert werden. Der Besteller kommt bei unberechtigter Abnahmeverweigerung in Gläubigerverzug, unter den Voraussetzungen der §§ 283 ff. BGB zugleich in Schuldnerverzug und macht sich u.U. schadenersatzpflichtig. Bevor Sie die Abnahme eines Werkes wegen eventueller Mängel unberechtigt verweigern, empfiehlt sich daher die Einholung von Rechtsrat. Besonderheiten für den VOB-Vertrag: Der Unternehmer kann nach Fertigstellung Abnahme verlangen, § 12 Nr.1 + 2 VOB/B. Die Abnahmefrist beträgt dann 12 Werktage.

Abnahmefälligkeit:
Die Abnahmefälligkeit gibt an, zu welchem Zeitpunkt der Bauherr vom Unternehmer die Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verlangen kann. Gemäß § 640 Abs. 1 BGB ist die Abnahme des vertragsgemäßen Werks beim Bauvertrag eine Hauptpflicht des Bestellers. Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme des Werks verbunden mit der Anerkennung der erbrachten Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, hat beim BGB-Bauvertrag die Abnahme grundsätzlich zu erfolgen, sobald das Werk vertragsgemäß hergestellt wurde und der Unternehmer den Besteller zur Abnahme aufgefordert hat, §§ 640, 271 Abs. 1 BGB. Beim VOB-Bauvertrag kann der Unternehmer nach Fertigstellung vom Auftraggeber Abnahme verlangen, §§ 12 Nr. 1 und 2 VOB/B. Die Abnahmefrist beträgt dann 12 Werktage, sofern keine andere Frist vereinbart wird. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung des Auftragnehmers zur Abnahme innerhalb der in § 12 Nr. 1 VOB/B festgelegten Frist von 12 Werktagen oder der sonst zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Frist nicht nach, gerät der Auftraggeber - auch ohne Verschulden - in Annahmeverzug (Gläubigerverzug). Infolge dieses Verzugs geht die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung des Bauwerks auf den Auftraggeber über, § 644 Abs. 1 S. 2 BGB . Weiterhin haftetet der Auftragnehmer von diesem Zeitpunkt ab nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, § 300 BGB . Unter den Voraussetzungen der §§ 283 ff. BGB gerät der unberechtigt nichtabnehmende Auftraggeber zugleich in Schuldnerverzug und macht sich u.U. schadensersatzpflichtig.

Abnahmeverweigerung:
Gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B kann (muß also nicht) der Auftraggeber / Bauherr die Abnahme verweigern, solange wesentliche Mängel der vertraglich geschuldeten Bauleistung vorliegen, die beseitigt werden müssen. Unwesentliche Mängel berechtigen beim VOB-Vertrag nicht zur Abnahmeverweigerung. Anders ist dies beim BGB-Werkvertragsrecht. Hier berechtigt jeder Mangel zur Abnahmeverweigerung, Grenze § 242 BGB. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Bauleistung im Einzelfall die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht hat, nicht den anerkannten Regeln der Technik (Bautechnik) entspricht oder sonst mit beachtlichen Fehlern behaftet ist, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach den Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die Abnahmeverweigerung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung , die der Auftraggeber gegenüber dem Unternehmer oder seinem Vertreter abgeben muß. Aus Beweisgründen sollten Sie die Abnahmeverweigerung schriftlich gegen Empfangsbekenntnis aussprechen. Bei berechtigter Abnahmeverweigerung treten die Abnahmewirkungen nicht ein. Dann scheidet auch eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B aus. Der Besteller ist nach § 320 BGB berechtigt, die Zahlung der Vergütung zu verweigern , ohne in Verzug zu geraten. Erfolgt eine Abnahmeverweigerung unberechtigt, gerät der Auftraggeber - auch ohne Verschulden - in Annahmeverzug/Gläubigerverzug. Dann geht die Gefahr des zufälligen Untergang des Bauwerkes auf den Auftraggeber über, § 644 Abs. 1 BGB. Gemäß § 300 Abs. 1 BGB haftet der Auftraggeber nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Unternehmer kann Ersatz seiner Mehraufwendungen für die Erhaltung des Bauwerkes verlangen, § 304 BGB. Bei schuldhafter unberechtigter Abnahmeverweigerung kann der Bauherr nach Mahnung zudem in Schuldnerverzug geraten, da die Abnahme eine Hauptpflicht des Bestellers ist. In diesem Fall muß der Bauherr dem Unternehmer zudem den Verzugsschaden ersetzen. Der Unternehmer kann nach § 326 BGB vorgehen.

Abrasivität:
Eigenschaft eines Werkstoffes, die Werkzeugschneiden zu verschleißen.

Abrichten:
Spanendes Bearbeitungsverfahren zum Herstellen ebener Flächen oder rechtwinkliger Schmalflächen(Kanten) durch Hobeln (manuell) oder Fräsen (masschinell) als Bezugsflächen für weitere Bearbeitungsgänge.

Abrichtmaschine:
Holzbearbeitungsmaschine zum Herstellen ebener Flächen, insbesondere bei verzogenem und winschiefen Hölzern.

Abrichtwerkzeuge:
Zur Aufrechterhaltung und Erneuerung der Schneidfähigkeit von Schleifscheiben, sowie zur Wiederherstellen des ursprünglichen Schleifscheibenprofils geeigneter Werkzeuge.

Abriebfestigkeit:
DIN- und EURO-Normen legen Gruppen von 1 bis 5 für sehr leichte bis sehr starke Beanspruchung fest.

Abriebprüfung:
Abriebprüfung beschichteter Oberflächen: Werkstoffe aus Holz werden in der Regel durch besondere Behandlung geschützt, mit besonderen Effekten versehen oder mit Schichten aus anderen Werkstoffen belegt. Äußere Einwirkungen während des Gebrauchs verursachen einen Verschleiß der Oberflächenbeschichtungen. Gemessen wird der Abrieb nach 100 Umdrehungen in g oder die Anzahl der Umdrehungen bis zum Durchschliefen.

Absatzaushöhlmaschine:
Horizontal arbeitende Spezialfräsmaschine für die Fertigung von Holzabsätzen. Mit Formmessern verschidener Profillierung wird die zur Befestigung am Schuh bestimmte obere Fläche des Absatzes ausgehöhlt. Die Lage des Werkstückes zum Werkzeug wird in spezieller Aufnahmeeinrichtung mit Anschlägen gesichert. Das zweite Wellenende der Maschine ist mit einer Kreissäge bestückt, mit der in einer Spanneinrichtung die Lauffläche des Absatzes geschnitten wird.

Absatzfrontfräsmaschine:
Vertikal arbeitende Spezialmaschine für die Fertigung von Holzabsätzen zur Bearbeitung der senkrechten, der Sohle des Schuhes zugekehrten Fläche des Absatzes. Die Maschinen sind Dopppelfräsen gebaut und mit Spanneinrichtungen für ein oder zwei Absatzformen bestückt.

Absauganlage:
Rohrleitungssystem mit Ventilator und Abscheider für das Absaugen von Staub und Spänen an Bearbeitungsmaschinen und zur Förderung dieser Abfälle in Sammelbunker. Von den einzelnen Bearbeitungsmaschinen führen Zweigleitungen mit schräger Einmündung zur Hauptleitung, deren Querschnitt mindestens so groß sein muß wie die Summe aller Querschnitte der Zweigleitungen.

Absaugkanal:
Bei Elektrowerkzeugen mit Absaugmöglichkeit ist ein separater Kanal im Gehäuse integriert. Durch diesen werden der Staub oder die Späne in den Staubsack befördert.

Absaugschlauch:
Elektrowerkzeuge mit Absaugmöglichkeit können über einen Absaugschlauch mit einem Absauggerät (siehe auch: Allessauger) verbunden werden. Absaugschläuche sind in den Durchmessern 28 mm, 35 mm und 58 mm erhältlich. Dadurch wird ein nahezu staubfreies Arbeiten ermöglicht.

Abschilfern:
Abblätern von Materialoberflächen.

Abschlagszahlung:
Eine Abschlagszahlung ist eine vorläufige Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen bedarf beim BGB-Bauvertrag einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Im Bereich des VOB-Bauvertrags ergibt sich der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen aus § 16 Nr. 1 VOB/B. Abschlagszahlungen setzen zunächst eine entsprechende und nachgewiesene vertragsgemäße Leistung des Auftragnehmers voraus (§ 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOB/B ). Der Auftragnehmer muß also die vergütet verlangten Teile der vertraglich vereinbarten Leistung bereits erbracht haben. Vertragsgemäß ist die Leistungserbringung nur, wenn die nicht mangelhaft ist, andernfalls kann der Bauherr einen angemessenen Teil bis zur Mängelbeseitigung zurückbehalten (§ 320 BGB ). Abschlagszahlungen sind in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen zu entrichten. Der Auftragnehmer muß Abschlagszahlungen beantragen, d.h. beim Auftraggeber anfordern. Nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich auch Abschlagszahlungen für eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Baustoffe und Bauteile beanspruchen. In diesem Fall muß dem Auftraggeber / Bauherren aber zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen nach seiner Wahl entweder das Eigentum an den betreffenden Baustoffen und Teilen übertragen werden oder hinsichtlich der geforderten Abschlagszahlung eine entsprechende Sicherheit (näher § 17 VOB/B) gegeben werden. Die Fälligkeit ergibt sich aus § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B

Absoluter Luftfeuchtegehalt:
Die Masse des Wasserdampfes pro Volumeneinheit der Luft, in g/mł (siehe auch Relative Luftfeuchte).

Absorbtion:
Die Aufnahme von freiem Wasser durch die Zellhohlräume (siehe auch Relative Luftfeuchte).

Absorbtion:
Die Aufnahme von freiem Wasser durch die Zellhohlräume

Absperrfurniere:
Bei Sperrholz mit mehr als drei Lagen die Furniere unmittelbar unter den Deckfurnieren;ihre Faserrichtung verläuft rechtwinklig zu derjenigen der Deckfurniere.

Abstandsfläche:
Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden bis zur Grundstücksgrenze oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des Baugebietes. Sie dienen in erster Linie dem Brandschutz, der Lüftung und Beleuchtung durch Tageslicht, dem Schutz der Nachbarn vor Belästigungen. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Einzelne Bundesländer haben spezielle Länderregelungen zu Abstandsflächen getroffen

Abziehpolitur:
Eine Verdünnungsmischung, die zum Ablösen eines bereits aufgetragenen Oberflächenmittels verwendet wird.

Adapterstange:
Adapter=Anpassungsstück Die Adapterstange bezeichnet hier eine an die Aufgabe angepaste Verlängerung für den Schaltergriff vorn am Drehbankbett.

Adern:
Als Adern bezeichnet man schmale, dünne Furnierstreifen, welche als Begrenzung größerer Furnierflächen eingelegt werden. Adern sind sowohl mit quadratischen als auch mit flachen Querschnitten erhältlich.

Adhäsion:
Bindekräfte zwischen den Fügeteilen und der Klebstoffschicht

Adsobtion:
Die Aufnahme von gebundenem Wasser durch die Zellwand aus der Umgebungsluft (siehe auch Desorption)

Adsobtion:
Die Aufnahme von gebundenem Wasser durch die Zellwand aus der Umgebungsluft

Aerobe Klebstoffe:
Klebstoffe, welche durch Lufteinwirkung aushärten

Agallocheholz:
(Adlerholz, Paradiesholz, Aloeholz, frz. Bois aigle, engl. Satin wood). Diesen Namen führen drei verschiedene Holzarten, die jedoch in unserem Handel fast nicht mehr vorkommen. Alle drei zeichnen sich durch einen starken, aber verschiedenen Geruch aus, weshalb man sie in Ostindien als Räuchermittel benutzt. Die eine Sorte ist dicht, sehr schwer und von rötlichbrauner Farbe, stammt von Excoecaria Agallocha und wird auch Colambacholz genannt. Eine zweite Sorte, von Aquilaria Agallocha, ist dunkelbraun und bitter, und die dritte, die Aquila brava der Portugiesen, von Aquilaria malaccensis aus Sumatra und der Halbinsel Malakka, besitzt eine schmutzig gelbe bis grünliche Farbe.

Ahorn:
siehe Feldahorn, Bergahorn und Spitzahorn

Ahornholz:
(frz. Erable, engl. Maple). Das Holz der verschiedenen Arten von Ahornbäumen (Acer) wird zu feinen Tischler- und Drechslerarbeiten verwandt, teils geschnitzt, teils zu Furnieren.

Ailanthholz:
(Anghikaholz), das Holz des Götterbaums (Ailanthos glandulosa), der in Ostindien heimisch, in Deutschland akklimatisiert ist und die seidenliefernde Raupe des Ailanthusspinners beherbergt, ist sehr hart, von rötlicher, mit breiten, goldgelben, dunkelroten und grünlichen Adern durchzogener Farbe und sehr politurfähig und kommt in 0,5 - 1 m langen, etwa 20 cm dicken Bohlen in den Handel.

Akazienholz:
(Acacienholz, Robinienholz, frz. Bois d'acacie, engl. Acacia wood). Das Holz der in Nordamerika heimischen, bei uns jetzt überall verbreiteten Robinia Pseudacacia ist von gelblicher Farbe, feinkörnig, biegsam, zäh und fest, läßt sich gut polieren und leicht färben und widersteht der Fäulnis und dem Wurmfraße sehr gut. Unter Wasser hält es sich von allen Holzarten am besten. In Europa benutzt man es zu Tischler- und Drechslerarbeiten sowie namentlich zu Radspeichen, Radkämmen, Weinpfählen und Hammerstielen, in Amerika auch zum Schiffsbau sowie vor allem zu Schiffsnägeln (bis 75 cm).

Akklimatisierung:
Holz lebt und arbeitet. Damit Dielen nach der Verlegung nicht "schüsseln" und sich verziehen, müssen die Böden akklimatisiert werden. Dazu legen Sie die Pakete in den Raum, in dem der Boden verlegt werden soll. Lassen Sie die Pakete in ihrer Originalverpackung mindesten 24 Stunden in diesem Raum. Dann können Sie mit der Verlegung beginnen.

Alabaasterer:
Handwerkliche Sonderqualifikation. Alabasterdreher, Steindreher, wie sie heute noch in größerer Zahl wegen der guten Vorkommen in der Toskana, besonders in Volterra, anzutreffen sind.

Alerceholz:
ist das Holz einer in Chile wachsenden Konifere (Fitzroya patagonica), deren Stämme oft eine sehr bedeutende Dicke erreichen und wegen der schlechten Transportverhältnisse gewöhnlich im Walde selbst zerschnitten werden. Das meist ohne den weißen, dünnen Splint in den Handel kommende rote Kernholz ist sehr dauerhaft, zieht und wirft sich nicht und läßt sich leicht spalten. Ausfuhrhafen für Alercebretter ist Puerto Mont, von wo sie nach Coquimbo, Valparaiso und Peru gelangen. In Chile wird auch das Harz dieses Baumes (Alerceharz) zur Bereitung von Lacken benutzt.

Alerze:
Holz fleischrot bis rötlich. Die Jahrringe sind oft wellig, sehr eng, deutlich. Im Radialschnitt glänzend und durch Markstrahlen quergestreifig. Sehr geschätztes Möbelholz.

Aliformes Parenchym:
Bestimmte Anordnung der Längsparenchymzellen auf dem Hirnschnitt, und zwar augenförmig um die Poren orientiert mit seitlichen flügelartigen Ausdehnungen.

Allerheiligenholz:
ist die in manchen Gegenden gebräuchliche Bezeichnung für Bahiarotholz.

Altbestände:
Waldbestände werden nach ihrem Entwicklungsstand in natürliche Altersstufen eingeteilt. Man unterscheidet beispielsweise Kultur, Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz und Altbestände. Letztere haben den für die Holzverwendung angestrebten Zieldurchmesser erreicht.

Alter, natürlich:
Tatsächliches Alter

Alter, wirtschaftlich:
Wird über die Höhe der Bäume berechnet, die infolge von äußeren Einwirkungen (Frost, Wild, Lage, Wasserversorgung, Konkurrenzdruck, etc.) erreicht wurde, obwohl der Bestand aufgrund seines Alters wesentlich höher sein müsste.

Altersklassenwald:
Im Altersklassenwald stehen die verschieden alten Bäume nicht innig gemischt auf einer Fläche, sondern räumlich voneinander getrennt in etwa gleich alten Waldbeständen. Entstanden ist diese Form der Waldbewirtschaftung in erster Linie aus der Notwendigkeit einer nachhaltigen Planung der Holznutzungen. Diese waren im innig gemischten Plenterwald seinerzeit nicht exakt festlegbar, im Altersklassenwald gab es schon sehr früh erste Ansätze einer nachhaltigen Holznutzung. Durch den Anbau der Nadelhölzer nach starken Waldverwüstungen seit Beginn des 19. Jahrhunderts auch auf labilen, sturmwurfgefährdeten Standorten bekam der Altersklassenwald eine entscheidende Bedeutung.

Alterung:
Die Alterung von Holz ist eine Folge sämtlicher physikalischer und chemischer Vorgänge; sie ist einerseits die Folge der Veränderbarkeit der Holzsubstanz selbst und andererseits die Wirkung äußerer Einflüsse.

Altlasten:
sind umweltgefährdende Stoffe auf oder unter Grundstücken, wie beispielsweise Chemieablagerungen oder Mülldeponien. In Bauleitplänen besteht Kennzeichnungspflicht, wenn Gefährdungen durch Altlasten zu befürchten sind.

Altpapierdämmstoffe:
Wärmedämmflocken (zum Einblasen in Hohlräume) oder -platten aus zerfasertem Altpapier, geeignet für Dächer, Wände und Decken, diffusionsfähig, normal entflammbar, beständig gegen Schimmel und Ungeziefer, Wärmeleitfähigkeit ca. 0,045 W/(m K).

Amarant:
Holz rötlichviolett (etwa wie unreife Pflaumen), später violettbraun Zerstreuporig.Hirn-, Querschnitt mit helllen Pünktchen, die mitunter zu schrägen kurzen Bändern zusammenlaufen, hierin Gefäse, Markstrahlen sehr fein. Radialschnitt deutlich nadelrissig z.T. widerspänig. Wertvolles Luxusholz für Möbel und Vertäfelung.

Amarantholz:
(Purpurholz, Luftholz, Violettholz, lat. Lignum purpurinum, frz. Bois pourpre, engl. Purpled heart), das Holz einer südamerikanischen Zäsalpinee, Copaifera bracteata, besitzt einen dichten, schweren Kern von pfirsichblutroter bis tiefschwarzer Farbe, während der Splint heller ist. Man erkennt es leicht daran, daß es an siedendes Wasser keinen Farbstoff abgibt, zum Unterschiede von Blauholz, und mit Salmiakgeist befeuchtet schmutzig grün wird. Das. A. findet in der feinen Kunsttischlerei Verwendung.

Amesthyst:
(griech.)Violette Varietät der Quarzes(SiO2), \"Drusen\" Vorkommen: Brasilien, Uruguay, früher auch in Idar-Oberstein.

Aminoplaste:
Sammelbezeichnung für Polykondensationprodukte von Aldehyden, z.B. Formaldehyd und z.B. Harnstoff oder Melamin.

Anaerobe Klebstoffe:
Klebstoffe, welche unter Luftabschluss durch katalytische Wirkung (eines Metalls) aushärten

Anakuhuiteholz:
(lat. Lignum anacuhuitae, frz. Bois de Anacuite, engl. Anacuite wood), ein sehr bald wieder der Vergessenheit anheimgefallener Artikel des Drogenhandels, das Stammholz eines mexikanischen Baumes, der Cordia Boissieri, sollte gegen Lungenschwindsucht helfen.

Anblattung:
Holzteile mit einem Blatt verbinden

Anbolzung:
Hölzer mittels Gewindestab oder Passbolzen verbinden

Andreaskreuz:
Aussteifung, diagonal kreuzende Hölzer

Anfangshaftung:
Abbindezustand innerhalb einer Zeitspanne, nach derer die Fixierungen von der Klebestelle entfernt werden können, die endgültige Belastung der Klebestelle aber noch nicht erfolgen darf

Angel:
(Werkzeugangel)zu flach konischem Verlauf spitz ausgeschmiedetes Ende eines Werkzeuges, das jeweils in das Heft geschlagen wird.

Angiospermen:
Gehören zu der Pflanzengruppe, deren Samen von einer vollkommen geschlossenen Hülle umgeben sind (bedecktsamige Pflanzen); hierzu zählen neben den Monokotyledonen (Einkeimblätter, Z.B. alle Gräser) die Dikotyledonen (Zweikeimblätter), worunter wiederum alle Laubbäume fallen.

Angolaholz:
Was unter diesem Namen zuweilen aus Westafrika in den Handel kommt, ist nichts weiter als Camwood, s. Kamholz.

Anleimer:
Eine Leiste aus Massivholz, welche an die Kanten von Holz- oder Holzwerkstoffplatten geleimt wird um diese zu schützen und das Blindholz zu verdecken.

Anpressdruck:
Druck auf die Klebeverbindung bei Kontaktklebern, damit die Klebeverbindung zustande kommt

Anriß:
Anriß (Bleistiftlinie) zum Markieren einer Ausmessung

Anrührleim:
Wer frei von irgendwelchen Kunststoffen leimen möchte, greift am besten auf den altbewährten Anrührleim zurück. Er hat ebenfalls eine sehr hohe Bindekraft, braucht aber länger zum Trocknen. Sie müssen ihn immer in der genau benötigten Menge anrühren. Bereits angerührter, nicht benötigter Anrührleim härtet aus und wird unbrauchbar.

Anschlussstütze:
Anschlussstützen werden zusätzlich zum Standardstützenraster für anzuschließende Wände eingebaut.

Anstrichbläue:
Blaßblaue bis schwarze Verfärbung des Splintholzes der Nadelbäume, hervorgerufen von einer Gruppe holzbewohnender Pilze (Ascomycetes oder Fungi imperfecti), die bereits (natürlich oder künstlich) getrocknetes, dann aber erneut durchfeuchtetes Holz (z.B. Fenster) befallen

Apfelbaum:
Zerstreutporig. Splint rötlichweiß, Kern rotbraun mit dunkelerem Spätholz, wodurch er unruhiger wirt als der Kern der Birne. Mit Markflecken durchsetzt. Gefäße und Markstrahlen nicht zu erkennen. Holz ziemlich matt. Weniger begehrt als Birne; Tischler-, Drechseler- und Schnitzholz.

Apfelbaumholz:
Das sehr harte, hellbraune Holz nimmt eine schöne Politur an und wird zur Herstellung von Möbeln und kleineren Gegenständen, wie Hobelgestellen, Werkzeuggriffen usw. verwendet.

Arbeiten:
Volumenänerung des Holzes bei Aufnahme oder abgabe von Feuchtigkeit (siehe Quellung, Schwindung) und der daraus resultierenden Neigung zu inneren Spannungen.

Arbeiten des Holzes:
Holz verändert seinen Zustand, es verzieht sich, kann reißen, schwinden oder quellen. Das müssen Sie bei der Verarbeitung unbedingt berücksichtigen.

Artillerieholz:
nennt man die zur Herstellung der Holzteile an Feldkanonen geeigneten rohen Holzarten. Für Felgen, Speichen und Naben der Kanonenräder benutzt man das gewöhnliche Stellmacherholz, namentlich von Buchen, Hainbuchen, Eschen, Ulmen, Eichen und Ahorn. Das Lafettenholz wird am besten aus Ulmenholz, womöglich von Ulmus suberosa, geschnitten. Wegen der Seltenheit dieses Holzes werden auch astfreie Eichen und starke Rotbuchen verarbeitet.

Arvenholz:
(Zirbelkiefernholz, Zirbelföhrenholz), das Holz der Arve, Pinus cembra, ist grob und wenig glänzend, aber dauerhaft. Man erhält es aus den Alpen und verwendet es zu Resonanzböden.

Assacu:
Kein Kern. Holz gelbbraun bis hell olivgrau. Zuwachszone in unregelmäßigen Abständen. Sehr schlicht. Gefäße wenig, groß, mit hellem Inhalt.Nadelrissen grob. Holz zum Teil widerspänig. Für einfache billige Tischlerarbeiten, wenig geignet für Bauzwecke im Freien. Geeignet für Sperrholzplatten (wie Pappel). Kisten- und Spankorbholz.

Ast:
Eine Seitenachse der Baumachse (Stamm) des Baumes. Äste tragen als feinere Auszweigungen die Zweige, deren jüngste Triebe genannt werden. Äste und Zweige zusammen bilden die Baumkrone. Äste sind die wichtigsten Merkmale der Gütesortierung von Rund- und Schnittholz. Bei Schnittholz sind Äste die vom weiterwachsenden Holzgewebe eingeschlossenen Teile ehemaliger Äste (siehe auch Durchfallast, Schwarzast, Verwachsener Ast, Flügelast, Punktast, Astquirl).

Astquirl:
Etwa in gleicher Höhe am Stamm gebildete Äste, die im Querschnitt sternförmig erscheinen; nur bei Nadelhölzern.

Auenwälder:
Wälder, die im Bereich der Grundwasserschwankungen/Überflutung eines Flusses oder Baches liegen. Bei Überschwemmungen speichern sie Wasser und geben es in Trockenzeiten gleichmäßig wieder ab.

Auflassung:
Gemäß § 873 Abs. 1 BGB bedarf es zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück der Einigung der Beteiligten über den Übergang des Eigentums und der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, kurz: Einigung und Eintragung. Das Gesetz bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber nach § 925 Abs. 1 BGB mit einem besonderen Namen: Auflassung. Die Auflassung ist bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile in der Regel vor dem Notar zu erklären. Stellvertretung ist zulässig. Zwar genügt allein zur Auflassung die mündliche Erklärung. Damit aber die Voraussetzungen für die spätere Eintragung im Grundbuch ( 29 GBO) vorliegen, erfolgt die Auflassung regelmäßig zusammen mit dem Grundstückskaufvertrag und wird notariell beurkundet. Die Auflassung kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung / Befristung geschlossen werden. Die Auflassung allein bewirkt noch nicht dem Eigentumsübergang am Grundstück, hinzukommen muß noch die Eintragung im Grundbuch.

Aufliegende Dachrinne:
Aufliegende Dachrinnen sind Aufdachrinnen, auch Liegerinnen genannt, und Sonderformen. Die aufliegende Dachrinne verläuft, um das nötige Gefälle zu erreichen, im Gegensatz zur vorgehängten Dachrinne, auf der Dachfläche schräg oberhalb der Traufe. Sie ist in Abhängigkeit von der Dachneigung mit ausreichendem Gefälle zu verlegen

Aufmaß:
Ist die genaue Ermittlung der Öffnungs- und Anschlagmaße. Türhöhe x Türbreite x Mauerstärke.

Aufmaß:
Hierbei handelt es sich um die für die Rechnungsaufstellung und Rechnungsprüfung notwendigen Feststellungen der wirklich geleisteten Vordersätze nach Zahl, Maß und Gewicht durch den Auftragnehmer. Das Aufmaß ist ein tatsächlicher Vorgang, welcher zeitlich vor der Rechnungsaufstellung erfolgt und dessen Vorbereitung dient. Die Feststellung, ob die erbrachte Leistung vertragsgerecht und mangelfrei ist, gehört nicht zum Aufmaß, sondern ist eine Angelegenheit der Abnahme. Grundsätzlich kommt ein Aufmaß nur beim Einheitspreisvertrag, nicht beim Pauschalpreisvertrag in Betracht. Rechtsgrundlage ist § 14 Nr. 2 VOB/B . Das Aufmaß ist entsprechend dem Fortgang der Leistung möglichst gemeinsam aufzustellen. Der Auftraggeber muß Gelegenheit haben, am Aufmaß teilzunehmen und ist daher binnen angemessener Frist von dem vorgesehenen Aufmaßtermin zu benachrichtigen. Dem Auftraggeber wird es hierdurch ermöglicht, den Rechnungsinhalt am Objekt selbst zu überprüfen. Die gemeinsame Erstellung dient der Klärung von Zweifelsfragen und Vermeidung von Streitigkeiten. Die ordnungsgemäße Aufstellung eines Aufmaßes ist beim Einheitspreisvertrag eine Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlußvergütung und den Eintritt der Zahlungspflicht des Auftraggebers. Die gilt auch für den BGB-Bauvertrag, § 641 BGB. Zwar besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung zum gemeinsamen Handeln; die Verweigerung der Mitwirkung kann aber zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Leistung führen. Wird das Aufmaß gemeinschaftlich genommen und dann im beiderseitigen Einverständnis der Abrechnung zugrundegelegt, so ist diese Aufmaßerstellung für beide Vertragsparteien bezüglich der festgestellten Maße bindend.

Aufsattelung:
Auf ein Flachdach ein Steildach aufbauen

Aufschiebling:
Pfostenaufsatz am Sparrenfuß, Dachknick im Traufbereich, bei einfacher Ausführung mittels Dachlatte etc. seitlich an Sparren genagelt

Aufschlagen:
Aufrichten des Daches oder einer Holzkonstruktion

Aufsparrendämmung:
geeignet für den Neubau und Verbesserung der Wärmedämmung im Gebäudebestand, wenn Deckung und Lattung erneuert werden. Die Dämmschicht wird direkt auf den Sparren oder einer Holzschalung verlegt und mittels Konterlattung (parallel zu den Sparren) befestigt. Quer zu den Konterlatten werden die Dachlatten als Unterkonstruktion für die Dachdeckung aufgebracht. Es ist zudem möglich, großformatige Dämmelemente in verschiedenen Dämmstoffdicken aus Hartschaum-Dämmkern und oberer/unterer Holzwerkstoffplatte direkt auf den Sparren zu verlegen zur Aufnahme von Dachziegel-, Dachstein-, Schiefer- und anderen Dachplattendeckungen.

Aufsteckhülsen:
Dort, wo die Türen an der Zarge befestigt sind, sind Bänder (Kloben) zu erkennen. Diese können, da häufig nur einfach vernickelt, mit verschiedenen Zierhülsen (Aufsteckhülsen schlicht oder mit Zierkopf, z.B. in Messing matt oder Messing poliert) verschönert werden.

Auftrag:
Beschichtung der Klebefläche mit dem Klebstoff

Auftrennen:
Als 'Auftrennen' bezeichnet man den Vorgang des Aufsägens eines Brettes parallel zur Holzfaser.

Augung:
Speziell bei Volgeaugenahorn die Bezeichnung der augenförmigen Zeichnung des Furniers.

Aus dem Herz Schälen:
Furniertechnik -> Schältechnik. Im Gegensatz zum Riftschälen kann der Block beispielsweise auch gedrittelt und der Schälvorgang von innen heraus, also "aus dem Herz", begonnen werden. So erzielt man nicht nur breitere Furniere mit besonders hohem Anteil an blumiger Zeichnung sondern auch eine besonders hohe Ausnutzung.

Ausbau:
Ausbau eines Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dach- oder Kellergeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienen. Dazu gehört auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind. • Die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Aufstockung des Gebäudes oder durch Anbau an das Gebäude.

Ausbaustufen:
Die erste Ausbaustufe bezeichnet das aufgestellte Ständerwerk mit einseitiger Beplankung. Der Bauherr kann dann die Dämmung selbst einlegen und die zweite Beplankung aufbringen. Ist dieseine tragende Beplankung, muss auf eine sorgfältige Ausführung seitens des Bauherren geachtet werden. Die zweite Ausbaustufe bezeichnet das fertiggestellte Bauwerk, an dem der Bauherr im Innenausbau noch Gipskartonplatten und das Finish aufbringen muss.

Ausbleichen:
Verblassen der natürlichen Färbung beim trockenen Kernholz durch starke Belichtung. Hierbei kann es auch zu einer Farbänderung kommen.

Ausbleichen:
Verblassen der natürlichen Färbung beim trockenen Kernholz durch starke Belichtung. Hierbei kann es auch zu einer Farbänderung kommen

Ausfachung:
Ausfüllen eines Gefaches mit Holz, Lehm, Stein

Aushärtezeit:
Zeitspanne, welche ein Reaktionsklebstoff benötigt, um zu einer vollständig ausgehärteten Kunststoffschicht zu polymerisieren. Die Aushärtezeit beginnt bei Einkomponentklebern mit dem Auftragen des Klebers auf die Klebefläche, bei Zwei- oder Mehrkomponentenklebern mit dem Mischen der Komponenten

Auskehlen:
rinnenförmig aushöhlen, "Gegenteil" der Abgratung

Ausklinken:
Rechtwinkliger Eckausschnitt, ähnlich wie Absetzen, jedoch nicht als Stufe in der Werkstückfläche, sondern als Ausschnitt in der Werkstückkante.

Ausklinkung:
Ausstemmen, Aussägen, um ein anderes Holz einzulassen

Ausreißen:
Wenn beim Bohren, Fräsen oder Sägen das Werkstück durch unsachgemäße Handhabung des Werkzeugs beschädigt wird oder der Bohrer oder Fräser auf der Rückseite des Werkstücks austritt, reißt das Holz an dieser Stelle auf. Bei Sägen mit der Stichsäge kann ein sog. Splinterschutz das Ausreißen des Werkstückes an der Oberfläche verhindern.

Ausstechen:
Zum Ausstechen von [Holz] benötigen Sie einen [Stechbeitel] und einen [Schreinerklüpfel]. Das Werkstück sollte auf einer schwingungsfreien Unterlage sicher befestigt werden. Vor dem Stemmen zeichnen Sie mit einem [Bleistift] genau den auszustechenden Bereich an.

aussteifende Wände:
scheibenartige Bauteile zur Aussteifung des Gebäudes oder zur Knickaussteifung tragender Wände. Aussteifende Wände sind stets auch tragende Wände

Aussteifung:
Sicherung gegen Verschiebung (z. B. mit Kopfbändern)

Austauschhölzer:
Holzarten, die für einen oder auch mehrere Verwendungszwecke - nach Aussehen oder technischen Eigenschaften - statt schon bekannter Arten einsetzbar sind.

Austreiber:
Schraubenköpfe können auch versenkt werden. Hierfür müssen Sie das Loch mit einem Austreiber entweder manuell oder mit einem speziellen Aufsatz für die Bohrmaschine trichterförmig auf die Größe des jeweiligen Schraubenkopfes erweitern.

Austrocknungskapazität:
Die mögliche Verdunstungsmenge an Wasser eines Bauteils während der Verdunstungsperiode. Diese ist in der DIN 4108-3 definiert.

Außenbau:
Bereiche, in denen Bauteile den Witterungseinflüssen, wie Regen, Sonne u. a. ausgesetzt sind wie z.B. bei Fassaden (siehe auch: Witterungsfestigkeit).

AVA:
Abkürzung für "Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung". In Deutschland setzte die Diskussion um EDV im Bauwesen gegen Ende der 60er Jahre ein. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die standardisierte Beschreibung von Bauleistungen gelegt, die im Bereich Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung (AVA) eingesetzt werden konnten. Ein "Gemeinsamer Ausschuß für Elektronik im Bauwesen" (GAEB), in dem Vertreter aus Bauindustrie, Verwaltung und Architektenschaft zusammen saßen, überprüfte die Anwendungsmöglichkeiten und brachte Anfang der 70er Jahre das Standardleistungsbuch (StLB) heraus.

B


Backenschmiege:
schräger Schifterschnitt am Gratsparren

Bakelit:
Preßmasse, hergestellt aus alkalisch kondensierten Phenol-Formaldehyd-Harzen(Resolen) mit Zusatz von organischen oder anorganischen Füllstoffen, insbesondere Holzmehl. Beständig gegen verdünnte Säuren sowie gegen Temperaturerhöhung bis etwa 130°C. Die Bakelit wurde 1907 von dem Belgischen Chemiker Baekeland erfunden und waren die ersten industriell erzeugten vollsynthetischen Poymere

Bakterien:
Bakterien befallen extrem feuchtes Holz. Bei Befall entsteht kein Festigkeitsverlust. Die Folge von Bakterienbefall ist eine fleckige Verfärbung des Holzes.

Balken:
Schnittholz, dessen größte Querseite indestens 20 cm beträgt (siehe auch Kantholz, Bohlen, Bretter).

Balken- und Stützenraster:
Das übliche Raster im Holzrahmenbau beträgt e = 62,5 cm. Auf dieses Raster sind auch die meisten der heute erhältlichen Plattenwerkstoffe abgestimmt.

Balkenkopfschutz:
Maßnahme zur Verhinderung von Fäulnis an den im Mauerwerk befindlichen Teilen vom Balken. Geeignet ist sowohl die Anwendung von Holzschutzmittel als auch von Sperrmaßnahmen zum Fernhalten von Feuchtigkeit

Balkenlage:
Mehrere in einem bestimmten Abstand voneinander horizontal verlegte Einzelbalken.

Balkenlage:
Gesamtheit der Deckenbalken Gebälk / Längs-, Querbalkenlage

Balkenstoß:
Verbindung von zwei Balken in Längsrichtung. Angwendet werden die im Holzbau üblichen Längsverbindungen, Stahllaschen oder Klammerverbindungen.

Balsam:
Sammelbezeichnung für harzige Substanzen in Form von Pflanzenexudaten oder -extrakten, die eine natürliche Mischung von Kolophonium und etherischen Ölen oder aber neben Harzen Benzoe- oder Zimtsäure enthalten.

Baluster:
Geländerstütze, meist bauchig Voluminös (Balustrade)

Bandparenchym:
Gruppenweise Anordnung von Längsparechym auf dem Hirnschnitt in Form von schmalen, tangential gerichteten, hellerfarbigen Linien (wie z.B. bei Eiche).

Bannwälder:
Wälder, die aufgrund der Forstgesetze der Länder unter besonderen Schutz gestellt werden. Verbot jeglicher forstlicher Nutzung.

Bast:
Über den Bast (Energieleiter) werden Nährstoffe in die einzelnen Baumteile transportiert.

Bau-Furniersperrholzplatten:
(Stabsperrholzplatten)Bau-Furniersperrholzplatten (BFU) nach DIN 68 705 bestehen aus mindestens drei kreuzweise aufeinandergeleimten in den Faserrichtungen jeweils um 90 Grad versetzten Holzlagen (Furnieren), sofern die Platte nur Aussteifungszwecken dient – sonst fünf Furnierlagen. Die außen liegenden Decklagen weisen einen gleichgerichteten Faserverlauf auf.

Bau-Tischlerplatten:
Bau-Tischlerplatten können analog zu Bau-Furnierholzplatten betrachtet werden. Sie bestehen jedoch aus beidseitigem Deckfurnier und einer Mittellage aus aneinandergeleimten Holzleisten oder Holzstäben.

Bauanfrage:
Die Bau(vor)anfrage dient der verbindlichen Klärung der rechtlichen Zulässigkeit eines beabsichtigten Bauvorhabens bezüglich ganz bestimmter, einzelner Fragen durch einen schriftlichen Bescheid, den sogenannten Vorbescheid. Die Bauvoranfrage ist keine unverbindliche Anfrage des Bauinteressenten. Mit der soganannten Bau(vor)anfrage erstrebt der Bauherr eine partielle, d.h. nur auf die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit bestimmten Normen ausgerichtete Kontrolle des beabsichtigten Bauvorhabens durch die Baugenehmigungsbehörde. Der ergehende Vorbescheid gilt 2 Jahre. Die Geltungsdauer kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden, z.B. §§ 71 Abs. 2, 77 Abs. 2 BauO NW. Der Vorbescheid beantwortet vorweg einzelne Fragen, die sonst im Rahmen einer Baugenehmigung zu entscheiden sind. Er bedeutet insoweit eine verbindliche Festlegung der Bauaufsichtsbehörde . Diese ist innerhalb der Geltungsdauer des Vorbescheides an ihre Beurteilung bei einer späteren Entscheidung über einen Bauantrag gebunden. Die Voranfrage kommt immer dann in Betracht, wenn die Durchführung des gesamten Bauvorhabens von der Entscheidung zu einem bestimmten Problem abhängig ist. Die Voranfrage kann sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (d.h. die Bebaubarkeit des Grundstückes) oder bestimmte bauordnungsrechtliche Fragen (Welche Abstandsflächen sind zu beachten?) beziehen. Der praktisch bedeutsamste Fall ist die Bauvoranfrage mit dem Ziel der Abklärung der Bebaubarkeit des Grundstücks. In diesem Fall ergeht eine sogenannte ""Bebauungsgenehmigung"", die die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens verbindlich feststellt und somit einen Teil der späteren Baugenehmigung vorwegnimmt, allerdings noch nicht zum Bauen berechtigt. Zulässigkeit und Verfahren einer Bauvoranfrage ist für jedes Bundesland gesondert in den einzelnen Landesbauordnungen der Länder geregelt, für NRW: siehe § 66 BauO NW. Rechtlich ist der auf die Bauvoranfrage ergehende Bauvorbescheid ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung , der auch von betroffenen Nachbarn mit Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) angefochten werden kann. "

Bauantrag:
Soweit ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vorliegt, wird das Genehmigungsverfahren durch den Bauantrag des Bauherrn eingeleitet. Dieser ist in NRW schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde ( 69 Abs. 1 BauO NW) einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, einzureichen. Bauherr und Entwurfsverfasser haben den Bauantrag zu unterschreiben, vgl. § 69 Abs. 2 BauO NW. Mit ihrer Unterschrift übernehmen sie die Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Angaben. Bauanträge können jederzeit wiederholt werden . Das genaue Verfahren, die zuständige Behörde und die beizufügenden Unterlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Bauverwaltungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises.

Bauelement:
Eine Vielzahl von größerformatigen Bauelementen erleichtern die Bauarbeiten: Fenster. und Türöffnungen werden mit Stürzen überdeckt – man unterscheidet nichttragende und tragende Stürze mit unterschiedlicher Belastbarkeit, flache und hohe Stürze. gedämmte und ungedämmte Stürze. Für Mauerbögen gibt es spezielle einbaufertige Bogenstürze. Auch Rollladenkästen werden in gedämmter und ungedämmter Ausführung angeboten. Vorgefertigte Treppenelemente ermöglichen dem Heimwerker inzwischen auch den Bau von Treppen, Schornsteinbausätze sogar den Bau von Schornsteinen. Aus Deckensteinen und Trägern können Sie selbst Massivdecken herstellen, außerdem können Sie Deckenfertigteile einsetzen, die zum Teil auch schon in verputztem Zustand erhältlich sind.

Baufeuchte:
Baufeuchte ist als Eigen- und/oder Einbaufeuchtigkeit von Baustoffen vorhanden

Baugenehmigung:
Die Baugenehmigung ist einem Bauantragsteller zu erteilen, wenn einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, vgl. § 75 Abs. 1 BauO NW. Es handelt sich hierbei um eine gebundene Erlaubnis: Liegen die Voraussetzungen vor, hat die Behörde die Baugenehmigung zu erteilen. Ein Ermessen steht der Behörde nicht zu . Der Bürger hat dann Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, vgl. § 75 Abs. 1 BauO NW. Vor Zugang der Baugenehmigung darf mit den Bauausführungen nicht begonnen werden, § 75 Abs. 5 BauO NW. Mit der Baugenehmigung wird festgestellt, daß dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigung ergeht jedoch unbeschadet der Rechte Dritter. Insbesondere kann ein Bauvorhaben trotz erteilter Baugenehmigung nach zivilrechtlichen Vorschriften unzulässig sein : Vorschriften des privaten Nachbarrechts oder vertragliche Bindungen sind zu beachten. Die Baugenehmigung hat nur begrenzte Gültigkeitsdauer . In NRW erlischt die Genehmigung, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird. Das gleiche gilt, wenn die Bauausführungen ein Jahr unterbrochen werden. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden, vgl. § 77 BauO NW. In den letzten Jahren wurden die Bauordnungen vieler Bundesländer mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung von Bauvorhaben reformiert. So ist beispielsweise die Bauordnung des Landes NRW zum 01. Januar 1996 wesentlich überarbeitet worden. Die in § 65 BauO NRW genannten Anlagen und Einrichtungen sind von einem präventiven bauaufsichtlichen Verfahren völlig befreit (generelle Freistellung). Die in § 67 genannten Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe sind in den dort genannten Fällen von der Genehmigungspflicht freigestellt, sofern nicht die Gemeinde ein Genehmigungsverfahren anordnet (genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen). Vorhaben nach § 68 BauO NW unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Sonstige, nicht unter §§ 64 bis 80 BauO NW fallende Bauvorhaben bedürfen weiterhin einer vollen präventiven bauaufsichtlichen Prüfung im normalen Baugenehmigungsverfahren. Zu beachten ist, daß diese Beschleunigungsgesetze vielfach für Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans anstelle der Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung nunmehr die Durchführung eines vorherigen Anzeigeverfahrens bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorsehen. Widerspricht die nach Landesrecht zuständige Behörde dem anzeigepflichtigen Bauvorhaben dann nicht innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. für NRW innerhalb eines Monats, § 67 Abs. 2 BauO NW), darf nach Fristablauf mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Ob ein beabsichtigtes Vorhaben der Genehmigungspflicht unterliegt oder lediglich anzeigepflichtig ist, bedarf der Prüfung in jedem Einzelfall.

Baumkante:
Auch Fehlkante oder Waldkante genannt. Gütemerkmal; am besäumten Schnittholz verbliebener Teil der Stammoberfläche. Baumkante ist nicht identisch mit Rinde oder Bast, sondern gibt bei besäumten Schnittholz an, wieviel Holz zum rechteckigen Querschnittsmaß fehlt.

Baurundholz:
nur geschältes ("entrindetes"), nicht geschnittenes rundes Holz

Baurundholz:
Baurundholz muss im eingebauten Zustand entastet und entrindet sein. Die Gütebedingungen und die Sortierung sind in der DIN 4074-2 festgelegt. Wegen des durchgehenden Faserverlaufs dürfen gem. DIN 1052-1 bei Rundholz mit ungeschwächter Randzone die zulässigen Biege- und Druckspannungen (parallel zur Faser) um 20 % erhöht werden.

Bauschnittholz:
Für Bauschnittholz werden aus einem Stamm Kanthölzer mit unterschiedlichen Querschnitten herausgesägt. Geliefert wird Bauschnittholz sägerau. Die Gütebedingungen sind in der DIN 4074-1 geregelt. Die Sortierung erfolgt maschinell oder visuell. Merkmale für die visuelle Sortierung sind z.B. Äste, Risse, Jahrringbreite und Krümmung. Die Sortierklasse ist mit der früheren Güteklasse (GK) gleichzusetzen. Es wird unterschieden zwischen den Sortierklassen S7, S10, S13 (visuell) und die Sortierklassen MS7, MS10, MS13, MS17 (maschinell). Dabei bedeuten die Abkürzungen S7, MS7 ( = GK III) Bauschnittholz mit geringer Tragfähigkeit; S10, MS10 (=GK II) Bauschnittholz mit normaler Tragfähigkeit und S13, MS13, MS17 (=GK I) Bauschnittholz mit überdurchschnittlicher Tragfähigkeit. S7 steht z. B. für eine zulässige Biegespannung von zul sB = 7 N/mm˛.

Bauseitig:
Bauseitig Leistungen werden von Dritten erbracht

Baustoffe brennbar:
B-Baustoffe: Da sich brennbare Baustoffe erheblich am Brandgeschehen beteiligen können, wird ihre Verwendung vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt. Leichtentflammbare Baustoffe (DIN 4102 - B3: leichtentflammbar) dürfen im Bauwesen grundsätzlich nicht verwendet werden. Dies gilt nicht für solche Baustoffe, die in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leichtentflammbar sind (§ 17 Abs. 2 Musterbauordnung). Verwendbarkeitsnachweis: Entweder Verwendung von allgemein gebräuchlichen Baustoffen (=klassifizierte Baustoffe nach dem "Katalog" DIN 4102-4 Abschnitt 2.3) oder von Baustoffen mit einem besonderen Verwendbarkeitsnachweis. Dieser besteht bei B 1-Baustoffen aus einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und bei B 2-Baustoffen aus einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Baustoffe, die in keine andere Klasse einzuordnen sind, gelten als leichtentflammbar.

Baustoffe nichtbrennbar:
A-Baustoffe: Nichtbrennbare Baustoffe nach DIN 4102-1 mit den Unterklassen A1 und A2. Durch die Verwendung von nichtbrennbaren Baustoffen wird die bauliche Brandlast reduziert, was sich günstig auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz auswirken kann. Verwendbarkeitsnachweis: Entweder Verwendung von allgemein gebräuchlichen Baustoffen (=klassifizierte Baustoffe nach dem "Katalog" DIN 4102-4 Abschnitt 2.2) oder von Baustoffen mit einem besonderen Verwendbarkeitsnachweis. Dieser besteht bei A 1-Baustoffen ohne brennbare Bestandteile aus einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis und bei A 1-Baustoffen mit brennbaren Bestandteilen sowie bei A 2-Baustoffen aus einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Baustoffklasse:
Alle Baustoffe werden nach einer Prüfung in eine Baustoffklasse eingeteilt, die das Brandverhalten charakterisiert. Baustoffe der Klasse A gelten als nichtbrennbar. Baustoffe der Klasse B gelten als brennbar wobei unterschieden wird in die Klassen B1( schwerentflammbar), B2 (normalentflammbar) und B3 (leichtentflammbar). Massives Holz ist generell in die Baustoffklasse B2 einzuordnen.

Behelfsabdichtungen:
Unter Behelfsabdichtung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen und beispielsweise eine Weiterarbeit im Gebäudeinneren zu ermöglichen. Behelfsabdichtungen sind zumindest für einige Zeit der Witterung ausgesetzt. Die verwendeten Werkstoffe und die Art der Ausführung müssen hierfür geeignet sein. Je nach Art und Ausführung können auch Dampfsperren oder erste Lagen von mehrlagigen Dachabdichtungen als Behelfsabdichtung verwendet werden.

Behelfsdeckungen:
Unter Behelfsdeckung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen und beispielsweise eine Weiterarbeit im Gebäudeinneren zu ermöglichen. Behelfsdeckungen sind zumindest für einige Zeit der Witterung ausgesetzt. Die verwendeten Werkstoffe und die Art der Ausführung müssen hierfür geeignet sein. Je nach verwendetem Material und ggf. mit zusätzlicher Wind-Sog-Sicherung kann beispielsweise eine Vordeckung als Behelfsdeckung dienen.

Beize:
Mit Beizen können Sie die Holzfarbe verändern. Sie werden mit einem breiten Pinsel gleichmäßig aufgetragen, dringen ins Holz ein und verleihen ihm die gewünschte Farbe. Beizen gibt es in den üblichen Holztönen und auch bunt in allen Farbabstufungen. Beim Beizen sollten Sie vorsichtshalber mit Gummihandschuhen arbeiten, da sich die Farbpigmente nur sehr schwer von der Haut abwaschen lassen.

Beizen:
Beizen sind Farbstofflösungen, meist auf Wasserbasis, die das Holz einfärben. Mit Holzbeizen können Sie die Eigenfarbe des Holzes betonen. Wenn Sie die Holzoberfläche farblich umgestalten wollen, stehen dafür mehrere Farbtöne zur Auswahl. Einige Beizen sind in Pulverform erhältlich, die meisten werden allerdings gebrauchsfertig angeboten. Die Maserung des Holzes bleibt nach dem Beizen erhalten.

Bekleidung:
Fassaden aus Brettverkleidungen (z.B. Boden-Deckelschalung) sind Bekleidungen, die nur vor z.B. Witterungseinflüssen schützen sollen, aber keine tragende Funktion haben. Eine Bekleidung kann keine tragende bzw. aussteifende Funktion übernehmen.

Belüftetes Dach:
(frühere Bezeichnung „Kaltdach“) ist eine Dachkonstruktion mit einer oberen und einer unteren Schale mit einem dazwischenliegenden von außen belüfteten Dachraum.

Beplankung:
Eine Beplankung ist eine Wandschale - z.B. aus Holzwerkstoffplatten -, die auf einem Ständerwerk aus Holz oder Metall angebracht ist. Eine Beplankung kann tragende bzw. aussteifende Eigenschaften haben. Unter aussteifend wird ein Sichern gegen ein seitliches Ausweichen (z. B.: Kopfauslenkung der Stiele) oder Kippen (Ausweichen des biegedruckbeanspruchten Untergurts) verstanden. Als tragend wird ein Bauteil bezeichnet, das planmäßige Lasten weiterleitet.

Berufsbild:
Beschreibung der Berufsfelder und Aufgaben eines Berufs, Grundlagen für die Ausbildungsordnung.

Beschichtungswerkstoffe:
Neben den natürlichen (z.B. Furniere) die Vielzahl der chemischen Stoffe zur Oberflächenveredelung, unterteilt in flüssige (z.B. Beizen und Lacke) und in feste Beschichtungen. Bei der festen Flächebeschichtung stehen Filme (Melmin-, Phenol-, Harnstoffharzfilme), Papiere (z.B. Japanpapiere), Folien (z.B. PVC), Polyesterschichtstoffe sowei deforative Schichtpreßstoffplatten (zusammengesetzt aus Overlay, Dekorfilm, Barrierepapier, mehreren Kernpapieren und Gegenzugpapier) im Vordergrund.

Beschichtungswerkstoffe:
Neben den natürlichen (z.B. Furniere) die Vielzahl der chemischen Stoffe zur Oberflächenveredelung, unterteilt in flüssige (z.B. Beizen und Lacke) und in feste Beschichtungen. Bei der festen Flächebeschichtung stehen Filme (Melmin-, Phenol-, Harnstoffharzfilme), Papiere (z.B. Japanpapiere), Folien (z.B. PVC), Polyesterschichtstoffe sowei deforative Schichtpreßstoffplatten (zusammengesetzt aus Overlay, Dekorfilm, Barrierepapier, mehreren Kernpapieren und Gegenzugpapier) im Vordergrund.

Beschlag:
Unter dem Begriff Beschläge sind eine Vielzahl von Verbindungsformen, Scharnierarten, Griffen, Schubkastenführungen usw. zusammengefaßt. Die Palette ist so vielfältig, daß Sie für jeden Einsatzbereich und Geschmack das Passende finden werden.

Besäumen:
Das Entfernen der Waldkante (Baumkante) auf einer Säge.

Bezugsfläche:
Die plangehobelte Fläche eines Bretts, von der aus alle weiteren Maße genommen werden.

Biegefestigkeit:
Zum Bruch eines Stabes führende Beanspruchung (N/mm˛) auf Biegung. Die in der Literatur angegebenen Biegefestigkeiten stellen Mittelwerte dar, die an fehlerfreien, in Faserrichtung orientierten Stäben bei etwa 12% Holzfeuchtigkeitsgehalt ermittelt wurden. Früher wurde hierfür die Bezeichnung kp/cm˛ verwendet (1 N/mm˛ = 10 kp/cm˛).

Biegsame Welle:
Ein durch einen Gummi- oder Gummi-Stahl-Mantel bewehrtes Stahlseil(Stahlseele), das über einen Anschlußzapfen angetrieben wird. Bei hohen Umdrehungszahlen und entsprechendem Werkzeug lassen sich sehr gut freie Formen fräsen, raspeln, feilen.

Bimsmehl:
Eine leicht vulkanische Gesteinsart, die zu einem feinein Pulver zermahlen zum Schleifen einer bereits behandelten Holzoberfläche benutzt wird.

Binder:
Komponente, welche bei Mehrkomponenten-Reaktionsklebstoffen den Grundstoff darstellt

Binder:
Gespärre mit Säulen, Zangen, Stühlen und Streben Binderarten: Parallel-, Pultdach-, Nagelbrett-, Scherenbinder

Biomasse:
Gewicht der zu einer gegebenen Zeit vorhandenen Organismen in einem Ökosystem oder in Teilen davon, bezogen auf Raum- oder Flächeneinheiten. Bei Pflanzen: Phytomasse, bei Tieren: Zoomasse.

Biotische Schäden:
Durch Lebewesen verursachte Waldschäden. Bekannteste Beispiele sind Schäden durch Borkenkäfer oder Wild, unter anderem gehören dazu aber auch verschiedene Insekten, Pilze, Mäuse und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien, Mykoplasmen usw.

Biotope:
Bezeichnung für den charakteristischen Lebensraum von Pflanzen und Tieren in einem bestimmten Gebiet, z. B. Feuchtbiotop.

Biozid:
Wirkstoff zur Vorbeugung vor oder zur Bekämpfung von Befall durch Schadorganismen, gewöhnlich in Form spezieller Zubereitungen (Lösungen, Emulsionen, Patsen usw.) angewandt

Biozönose:
Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren in einem bestimmten Biotop.

Birkenholz:
(lat. Lignum betulae, frz. Bois de bouleau, engl. Birch-wood), das Holz verschiedener Birkenarten, besonders der gewöhnlichen Weißbirke (Betula alba), zeichnet sich durch geringe Härte, Leichtigkeit und Zähigkeit aus, trocknet aber schwer aus, quillt leicht auf, fault im Freien und unterliegt dem Wurmfraß. Das im jungen Zustande weiße, im älteren rötliche Holz, dessen sehr feine Spiegel kaum zu erkennen sind, wird als Werkholz, zu Wagenteilen und Stühlen und als sehr gutes Brennholz benutzt. Die Zuckerbirke (B. lenta) liefert ein schön rosenrotes, in Nordamerika verarbeitetes Nutzholz. Birkenrinde von der Weißbirke wird zum Gerben angewandt

Birnbaumholz:
(lat. Lignum piri, frz. Bois die poirier, engl. Pear wood), das Holz der verschiedenen Abarten des Birnbaums, Pirus communis, ist fein, sehr dicht und mäßig hart, mit kleinen, nicht auffallenden Spiegeln und wenig hervortretenden Jahresringen, die etwas wellig verlaufen. Das Mark erscheint auf dem Querschnitt rund und weiß und hat 1 - 2 mm im Durchmesser. Das Kernholz ist gleichmäßig bräunlichrot, zuweilen etwas geflammt. Wegen seiner gleichförmigen Textur läßt es sich leicht und nach allen Richtung hin, ohne auszubröckeln, schneiden und wird daher gern zu Bildhauerarbeiten und Formen für den Zeug- und Tapetendruck sowie von Tischlern und Drechslern verarbeitet. Es schwindet nur wenig, läßt sich gut beizen und wird aus diesem Grunde auch zur Nachahmung von Ebenholz viel benutzt. Das Holz des wilden Birnbaums ist noch fester und dauerhafter als das des kultivierten. Beide sind leider dem Wurmfraß sehr unterworfen.

Blatt:
Holzverbindung (Druck-, Eck-, Hakenblatt)

Blauholz:
(Kampescheholz, Blutholz, lat. Lignum campechianum, frz. Bois de campęche, engl. Log- wood), das wichtigste aller Farbhölzer, stammt von Haematoxylon campechianum, einem großen, zur Familie der Zäsalpineen gehörigen, in Zentralamerika und dem nördlichen Teile von Südamerika heimischen Baume, der später auch in den niederländischen Kolonien Ostindiens angebaut worden ist. Die vom weißlichen Splinte befreiten großen Blöcke haben außen eine dunkelblutrote bis braunrote Farbe, die innen heller, rötlichbraun bis gelblichbraun erscheint, an der Luft aber nachdunkelt. Das Holz ist hart und dicht, läßt sich schwer spalten, und besitzt einen schwachen, entfernt veilchenähnlichen Geruch und zusammenziehenden Geschmack. Man unterscheidet das eigentliche Kampescheholz oder Laguna-Kampesche, Jamaikablauholz und das Domingoblauholz, und von letzterem wieder mehrere Sorten, nämlich Monte-Cristo-Blauholz, Fort Liberté und Aux Cayes. Martinique- und Guadeloupe-B. sind nur geringwertige Sorten. Der das Färbevermögen bedingende Stoff, das Hämatoxylin, bildet im reinsten Zustande fast farblose Kristalle, die aber an der Luft bald rötlich werden und schließlich in den eigentlichen Farbstoff, das Hämateďn, übergehen. Weil dieser Farbstoff in dem frisch geraspelten B. nur in geringer Menge entwickelt ist, läßt man an der Luft fermentieren, wodurch es die gewünschte Farbe erst erhält und einen eigentümlichen metallischen gelblichgrünen Glanz annimmt. In unfermentiertem Zustande findet B. bisweilen medizinische Verwendung. Hauptsächlich wird es aber zur Herstellung feiner Tischlerarbeiten sowie in der Färberei und Tintenfabrikation benutzt. Für letztere Zwecke bedient man sich meist des Blauholzextraktes (lat. Extractum ligni campechiani, frz. Extrait de bois de campęche, engl. Extract of Log-wood), welches sowohl in fester als auch in flüssiger Form (s. Farbholzextrakt) einen wichtigen Handelsartikel bildet. Besonders geschätzt sind die Sanford- und französischen Sorten. Das feste Extrakt wird in Kisten von 20 - 100 kg aus Neuyork eingeführt, doch sind auch in Deutschland und Frankreich Fabriken entstanden.

Blende:
Mit Blende bezeichnet man senkrechte oder nahezu senkrechte Abdeckungen aus Metall an Traufe oder Ortgang, z. B. unterhalb des Metalldachabschlussprofils, unter vorgehängten Dachrinnen oder als Bekleidung innenliegender Dachrinnen.

Blindfurnier:
Unterste Qualitätskategorie bei Furnieren. Blindfurniere finden meist nur noch Verwendung als Absperrfurniere oder für nicht sichtbare Flächen.

Blindfußboden:
(auch Blindboden). Bretterlage, die als Untergrund für Parkettboden dient.

Blindholz:
Sammelbegriff für Holz, das als nicht sichtbares Konstruktionsholz verwendet wird, z.B. als Trägermaterial von Furnieren.

Blockbohlenbauweise:
Der Blockbohlenbau ist eine traditionelle Bauweise, um Bauwerke herzustellen. Dabei werden Blockbohlen als Rund- oder Schnittholz übereinander geschichtet und an den Ecken durch sogenannte Verkämmungen miteinander verbunden. Man unterscheidet zwischen Vollblockwänden, die an Unter- und Oberkante gefast und genutet und als Außenwand durch Dichtungsbänder gegen Wind geschützt und innenseitig gedämmt werden und zweischaligen Blockbohlenwänden mit einer innenseitigen Dämmung. Als Decken kommen überwiegend Holzbalkendecken zur Ausführung. Bei der Konstruktion ist zu beachten, dass durch die Schwindungen des Holzes Setzungen entstehen, die den Dachstuhl nicht beschädigen dürfen. Daher sollten die Sparrenauflager auf den Blockaußenwänden gleitend ausgeführt werden. Generell müssen alle verwendeten Bauhölzer sorgfältig ausgesucht und getrocknet sein. Die maximale Wandlänge zwischen den Verkämmungen muss durch einen statischen Nachweis überprüft werden. Der bauliche Holzschutz ist u.a. durch große Dachüberstände zu gewährleisten.

Blockhaus:
Holzhaus mit massiven Wänden aus Stämmen oder Kantholz

Blockware:
Unbesäumtes Nadel- und Laubschnittholz, aus stärkeren Stammstücken erzeugt, Stapelung und Verkauf blockweise.

Blume:
Durch unterschiedliche Farbzonen oder Struktüren, wie z. B. Porenringe, hervorgerufene "Bilder" auf tangentialen Flächen.

Blutende Hölzer:
Bei einigen "Bunthölzern" und vor allem Importhölzern setzen Lösungsmittel der Lacke Farbstoffe aus den Zellen frei. Die Verfärbungen erwecken den Eindruck, das Holz würde bluten. Diese Hölzer müssen, will man die Oberflächen nicht verschleiern, gut durch Grundierung abgesperrt werden.

Blutringe:
Mit meist dunklen Kernstoffen angefüllte Zellreihen oder feine Spalten, die sich auffällig abzeichnen und bei bestimmten Hölzern häufiger vorkommen können, wie z.B. bei Kirsche, Zebrano und Dibetou. Sie sind auf dem Querschnitt meist als 1 mm breite Ringe (Blutringe) oder Bögen erkennbar, die auf dem Längsschnitt als Adern oder Fladern erscheinen.

Bläue:
Eine durch bestimmte Pilzarten verursachte graue bis schwarz - blaue Verfärbung durch Bläuepilze. Sie kann im feuchten Splint jeder Holzart beziehungsweise in nicht verkernenden Hölzern entstehen; sie führt aber zu keiner Minderung der Festigkeitseigenschaften (siehe auch: Reaktionsverfärbung).

BMF:
Hersteller von ("ingenierumäßigen") Holzverbindungen wie Sparrennägel, Winkel, Dübel, Sparrenpfettenanker etc.

Bocoholz:
ein feines Nutzholz für die Kunsttischlerei von der in Guyana wachsenden Bocoa provacensis, besitzt einen braunschwarzen Kern mit unregelmäßigen Kontüren.

Bodenschicht:
Wechselnde Zusammensetzung und innige Vermischung aus mineralischen Bestandteilen (Gesteine, Minerale), organischen Bestandteilen (Bodentiere und -pflanzen, zersetztes und unzersetztes organisches Material), Wasser und Luft.

Bohle:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz mir einer Mindestdicke von 40 mm und einer Breite von mehr als der zweifachen Dicke

Bohlen:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz mir einer Mindestdicke von 40 mm und einer Breite von mehr als der zweifachen Dicke (siehe auch Bretter, Kantholz).

Botanische Bezeichnungen:
Sie sind zur möglichst klaren Kenntlichmachung einer Holzart erforderlich und bestehen für eine botanische Art aus einem zweiteiligen Namen, wie z. B. Entandrophragma utite für Sipo. Hierbei bezeichnet das erste Wort (Entandrophragma) die botanische Gattung und das zweite Wort (utile) die Art innerhalb der genannten übergeordneten Gattung. Eine Zugehörigkeit zur gleichen Gattung läßt ähnliche Eigenschaften erwarten, wie z.B. zwischen Sapelli und Sipo, die beide der gleichen Gattung Entandrophragma angehören. Nahe verwandte Gattungen werden zu einer botanischen Familie zusammengefaßt; die Zugehörigkeit zu ihr kann ebenfalls auf ähnliche Eigenschaften hinweisen, wie z. B. bei Amerikanischem Mahagoni und bei Khaya Mahagoni, die, wie alle Mahagoni-Hölzer, der Familie der Meliaceen angehören.

Botanische Bezeichnungen:
Sie sind zur möglichst klaren Kenntlichmachung einer Holzart erforderlich und bestehen für eine botanische Art aus einem zweiteiligen Namen, wie z. B. Entandrophragma utite für Sipo. Hierbei bezeichnet das erste Wort (Entandrophragma) die botanische Gattung und das zweite Wort (utile) die Art innerhalb der genannten übergeordneten Gattung. Eine Zugehörigkeit zur gleichen Gattung läßt ähnliche Eigenschaften erwarten, wie z.B. zwischen Sapelli und Sipo, die beide der gleichen Gattung Entandrophragma angehören. Nahe verwandte Gattungen werden zu einer botanischen Familie zusammengefaßt; die Zugehörigkeit zu ihr kann ebenfalls auf ähnliche Eigenschaften hinweisen, wie z. B. bei Amerikanischem Mahagoni und bei Khaya Mahagoni, die, wie alle Mahagoni-Hölzer, der Familie der Meliaceen angehören.

Botanybaiholz:
(Ochsenfleischholz, frz. Bois de Botanybay, engl. Boeuf-wood). Diesen Namen führen 1. ein aus Australien in Scheiten und Brettern zu uns kommendes, von verschiedenen Kasuarineen abstammendes Holz); 2. ein aus Ostindien kommendes, von der Leguminose Dalbergia latifolia abstammendes, anfangs blaues, später tiefschwarz werdendes Holz (ostindisches Rosenholz, engl. Black-wood). Das letztere führt also den Namen B. mit Unrecht. Beide werden zu feinen Tischler- und Drechslerarbeiten benutzt. - Botanybaiharz s. Akaroďdharz.

Braunfäule:
Auch Destruktionsfäule genannt; Holzzerstörung durch bestimmte Pilze, die vorwiegend die hellere Cellulose und weniger das dunkle Lignin abbauen, wodurch die typische Braunfärbung der befallenen Holzes stammt (siehe auch Weißfäule).

Brett:
bis 4 cm Stärke

Bretter:
Besäumtes oder unbesäumtes Schnittholz von mindestens 8 cm Breite und einer Dicke von mindestens 8 mm und weniger als 40 mm (siehe auch Bohlen, Kantholz).

Brettschichtbinder:
Brettschichtbinder sind Träger aus Brettschichtholz. Es gibt folgende unterschiedliche Formen: Parallelgurt-, Pultdach-, Satteldachträger mit geradem und gekrümmtem Untergurt, mit konstanter oder veränderlicher Trägerhöhe sowie Bogenträger und Sonderformen, wie den Voutenträger.

Brettschichtholz:
Brettschichtholz (BSH) besteht aus mindestens 3 miteinander verleimten Brettlamellen aus Nadelholz. Diese Lamellen werden in Pressen unter Druck miteinander verleimt und in der Länge durch Keilzinken miteinander verbunden. Holzfehler, wie Astigkeiten, werden durch gesteuertes Rausschneiden verringert. Durch diese Vergütungsmaßnahme ist die Festigkeit bei verleimten Hölzern allgemein höher als bei normalen Kanthölzern. Weitere Vorteile sind die Maßhaltigkeit, Formbeständigkeit, das geringere Eigengewicht und die verminderte Trockenrissbildung.

Brettwurzeln:
Rippenartige Wurzelanläufe bis zu 3 m Höhe am Baum.

Brinell:
Maßeinheit zur Berechnung der Holzhärte, so genannt nach dem Erfinder des Meßverfahrens, dem schwedischen Metallurgen J. A. Brinell (1849 - 1925).

Brinellhärte:
Gibt die Härte des Holzes an. Je höher der Wert, desto härter das Holz.

Brittle-heart:
Englische Bezeichnung für brüchiges Kernholz, eine im inneren Stammbereich liegende Zone kurzbrüchigen Holzes, auf Querschnitten häufig durch eine ausbrechende Oberfläche erkennbar. Diese Kurzbrüchigkeit kann besonders in starken Stämmen leichter bis mäßig schwerer tropischer Holzarten auftreten und die Verwendbarkeit derartiger Kernholzteile wesentlich einschränken.

Bruchspannung:
Die mechanische Spannung, die zum An- oder Durchbrechen der Probe führt.

Brust:
Verstärkung der Tragfähigkeit eines Holzes / -brett, -holz, -riegel, Brustzapfen

BSH:
auch BS-Holz, Brettschichtholz, aus Brettlamellen ca. 4 cm keilgezinkt verleimt, getrocknet ca. 15 %, gehobelt und gefaßt, übliche Sortierkl. BS11 und BS14, es wird unterschieden in sichtbare und nicht sichtbare (Industrie-) Qualität; Verdrehungen, Risse und sonstige otische Mängel sind weitestgehend ausgeschlossen

Buchdrucker:
Besonders an Fichten sehr schädlicher Borkenkäfer.

Buchs:
Zonen bei Nadelhölzern, welche durch unregelmäßigen Aufbau der Jahresringe entstehen. Sie zeichnen sich durch besondere Härte aus und sind daher nur schwierig als Furnier weiterzuverarbeiten.

Buchsbaumholz:
(Buchsholz, frz. Bénit, engl. Box-wood) von Buxus sempervirens, ist ein sehr wertvolles, hartes, äußerst dichtes und haltbares Holz von gelblicher bis gelber Farbe. Das europäische B., aus Italien, Südfrankreich und Spanien sowie das etwas dunklere westindische B. wird zu Drechslerarbeiten und zur Verfertigung musikalischer Instrumente, Flöten und Oboen benutzt. Das türkische und kleinasiatische sowie das aus Persien und dem Kaukasus dagegen, welches sich durch eine größere Gleichmäßigkeit auszeichnet, wird für Holzschnitte angewandt und zu diesem Zwecke in, der Hirnfläche parallele, Scheiben geschnitten. Es kommt über Konstantinopel und geht meist nach England, zum kleineren Teile nach Triest.

Bund:
der (-balken / trägt eine Mauer)

Bundwerk:
Holzgefüge mit Bretterhinterschalung

Bundzeichen:
Bezeichnung der abgebundenen Hölzer mit römischen Zahlen, Ruten u. a.)

Bunthölzer:
Nicht verbindliche Bezeichnung für einheimische farbige Hölzer, meist Obsthölzer: Kirsch-, Apfel-, Birn-, Nuss- und Pflaumenbaum.

Burano:
Insel in der Lagune von Venedig. Seit dem 15. Jh. berühmt für Ihre Nadel- und Klöppelspitzen.

Büge:
(Bug) Strebe oder Kopfband

C


C02-Bindung:
Holz hat die natürliche Eigenschaft, das umweltschädliche C02 zu binden. Mit Ihrem Fertighaus in Holzbauweise sind Sie also "öko-aktiv": Ein Holzhaus bindet soviel C02, wie ein Auto auf 100.000 km freisetzt!

Cellulose:
Gerüstsubstanz der Zellwände. In der Natur am häufigsten vorkommende organische Verbindung. Chemisch gesehen handelt es sich um ein hochpolymeres Polysaccarid mit kettenförmiger Molekülstruktur.

Chemischer Holzschutz:
Unter chemischem Holzschutz versteht man das Aufbringen, Imprägnieren oder Tränken von Holzbauteilen mit gegen Holzschädlinge wirksamen Holzschutzmitteln. Holzschutzmittel werden in salzhaltige, wasserlösliche Mittel und lösemittelhaltige oder ölige Mittel unterschieden.

Chemisches Holzschutzmittel:
Gerade für Holzbehandlung und Holzschutz gilt: Der einfachste Weg ist nicht immer der sicherste. Nachdem in der Vergangenheit oft bedenkenlos hochgiftige chemische Holzschutzmittel in großem Maßstab angewendet wurden, ist man heute umsichtiger geworden. Es gilt heute als erwiesen, daß die früher in lösemittelhaltigen und öligen Holzschutzmitteln enthaltenen organischen Pestizide (z.B. Lindan, PCP, Endosulfan, Phenylquecksilber) schwerste Schäden bei Mensch und Umwelt hervorrufen können. Nachdem die nicht sachkundigen Anwender, vor allem wohlmeinende Heimwerker, jahrzehntelang in Sicherheit gewogen wurden, ist heute in Deutschland ein Großteil dieser giftigen Wirkstoffe für eine Verwendung in Holzschutzmitteln verboten. Prinzipiell sollte sowohl im eigenen als auch im Interesse unserer Umwelt auf die Anwendung von chemischen Holzschutzmitteln so weit wie irgend möglich verzichtet werden.

ContiFinish:
Von Kronoply geschützter Begriff. ContiFinish ist die unbehandelte Oberfläche eine Kronoply OSB. ContiFinish ist ein dünner Film aus Klebstoffen und Holzharzen, welcher sich beim Verpressen zwischen dem Pressblech und der OSB-Platte bildet. Diese Oberfläche hat Feuchte- und Wasser-abweisende Eigenschaften.

ContiRoll:
Geschützter Markenname der Siempelkamp AG für ein kontinuierliches Herstellungsverfahren zur Produktion von Holzwerkstoffplatten. ContiRoll sind bis zu 80 m lang und ermöglichen bis zu 3 m breite Plattenformate. Der Vorteil der ContiRoll-Technologie liegt, bedingt durch den kontinuierlichen Herstellungsprozess, in der hohen Formatvariabilität, die mit Mehretagenpressen nicht zu erreichen ist.

Crabholz:
von Guyana stammt von Xylocarpus caraba und ist ein verhältnismäßig leichtes, aber doch gutes Nutzholz, welches zu Masten, Rahen, Sparren, Dielen und Türen verwandt wird.

D


Dachabdichtungsbahn:
Dachabdichtungsbahnen müssen ausreichenden Schutz darunterliegender Bauteile (Holzschalung, Sparren etc.) vor durchdringender Feuchtigkeit gewährleisten.

Dachabläufe:
zur Dachentwässerung flacher Dächer, erhältlich aus Zink, verzinktem Stahl, Kupfer, Aluminium, Kunststoff oder Edelstahl, mit Wärmedämmung zur Vermeidung von Kondenswasserbildung, auch mit eingebauter Heizung, um im Winter Vereisung zu vermeiden. Ein Schmutzfang verhindert Verstopfungen durch Laub und Schmutz

Dachaufbauten:
Unter Dachaufbauten versteht man Gauben und sogenannte Laternengeschosse*. (* Laternengeschoss = Aufbauten am Dachfirst) Sie dienen der Belichtung und Belüftung von Nutzräumen und der Erweiterung des nutzbaren Raums im Dachbereich. (Zugewinn an lichter Raumhöhe im Bereich der Dachaufbauten) Dachaufbauten tragen durch die Gliederung des Daches wesentlich zur Gestaltung des Daches bei und sind bei nachträglicher Ausführung durch den Ausbau von Dachgeschossen grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Dachausmittlung:
Ermittlung der Firstlinien am Grundriss

Dachausstiegsfenster:
Fenster in der Dachfläche (liegende Dachflächenfenster) die aufgrund Ihrer Abmessung und Einbauhöhe den Ausstieg auf das Dach ermöglichen.

Dachbruch:
Knick / Unterbrechung der Neigung durch Aufschieblinge

Dachformen:
Es gibt verschiedenste Dachformen, z.B. Krüppelwalmdach, Mansarddach, Pultdach, Satteldach, Sheddach, Tonnendach, Walmdach, Zeltdach

Dachgraben:
Mit Dachgraben bezeichnet man die Verschneidungslinie zweier giebelständiger Gebäude oder Gebäudeteile sowie die Kehle bei Sheddächern. Die Ausbildung des Dachgrabens erfolgt meist als Stufenrinne mit Gefälle. Die Ausbildungen von Dachgräben ohne Stufen müssen wasserdicht sein.

Dachknick:
Der Dachknick ist der Übergang zweier verschieden geneigter Dachflächen. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Übergang von einer unteren steilen zur oberen flachen Dachneigung (Mansarddachknick) und von einer unteren flachen zur oberen steilen Dachneigung (Schleppdachknick).

Dachprofil:
Vorlage für die Austragung der Sparren (Sparrenmaße)

Dachprofil:
Ähnlich dem Spitzstab (seihe dort), mit längeren Flanken, dachähnliches Profil.

Dachschmuck:
Zierelemente aus Metall (Edelstahl, Kupfer, Zink), Keramik oder Beton für Dächer, z.B. • Wetterfahnen • Türmspitzen und -kugeln • Kirchturmhähne • Dachspitzen und -kreuze • Wasserspeier • dekorative Rinnenkästen

Dachsteine:
Dachsteine aus hochverdichtetem Spezialbeton mit granulierter oder glatter Oberfläche in vielen verschiedenen Formaten, Formen und Farben, geeignet für Dachneigungen von 22° bis 90°. Bei Verwendung zusätzlicher Unterdachkonstruktionen ist eine Reduzierung unter 22° möglich. Unterschiedliche Formen: • Biberschwanz, ebener Dachstein ohne Falz • Flachdachsteine, mit und ohne Kopfverschluß • Falzdachsteine

Dachzziegel:
Dachziegel aus gebranntem Ton, unglasiert (naturrot), engobiert, glasiert und gedämpft, in verschiedenen Naturfarben lieferbar, geeignet für Dachneigungen von 22° bis 90°. Bei Verwendung zusätzlicher Unterdachkonstruktionen ist eine Reduzierung unter 22° möglich. Häufige Formen: • Flachdachpfannen • Reformpfannen • Falzziegel • Krempziegel • Biberschwanzziegel • Verschiebeziegel mit variabler Decklänge (speziell für die Dacherneuerung unter Beibehaltung der alten Dachlattung).

Dampfbremse:
Dampfbremse verhindert Kondensatbildung zwischen Außenwand und Innenbekleidung

Dampfsperre:
Bei nicht unterkellerten Räumen ( z. B. Wintergärten, Bungalow) muß eine Feuchtesperre gelegt werden. Legen Sie eine mindestens 0,2 mm PE - Folie auf den Untergrund, darauf die Trittschalldämmung und darauf dann das Parkett ("schwimmende Verlegung"). Sollte keine Dampfsperre gelegt werden, kann es passieren, daß das Parkett durch die hohe Feuchtigkeit Schaden nimmt.

Dampfsperre:
Dampfsperre wie Dampfbremse, nur dicht geschlossen

Darrgewicht:
Gewicht bzw. Masse des Holzes im absolut trockenen Zustand (Feuchtigkeitsgehalt 0%). In der Praxis wird häufig auch die Rohdichte des Holzes (= Masse bezogen auf Volumen) als Gewicht oder spezifisches Gewicht bezeichnet; Angabe in kg/mł oder g/cmł.

Darrtrocken:
Praktisch wasserfreier Zustand des Holzes nach Trocknung gemäß Darrmethode (Lagerung im Wärmeschrank bei 103°C +/- 2°C bis zur Gewichtskonstanz).

Dauerhaftigkeit:
Die Dauerhaftigkeit des Holzes ist der Widerstand gegen Pilzangriffe; sie wird durch chemische und biologische Faktoren bestimmt.

Dauerhaftigkeit:
Widerstandsfähigkeit von Holz, Holzwerkstoffen oder Bauteilen gegenüber einem Befall sowie nachfolgendem Abbau durch Organismen. Sie kann bedingt sein durch natürliche Holzinhaltsstoffe, durch die Holzanatomie, durch Holzschutzmaßnahmen oder andere materialbezogene Maßnahmen. Anm.: Dauerhaftigkeit ist eine Materialeigenschaft und nicht zu verwechseln mit Lebensdauer

Dauerhaftigkeit, natürliche:
Durch Ihre Anatomie und/oder ihre Inhaltsstoffe (holzeigene chemische Substanzen) bedingte Widerstandsfähigkeit einer Holzart gegen holzzerstörende Organismen (z.B. Pilze oder Insekten) oder holzverfärbende Pilze

Dauerhaftigkeitsklasse:
Klassifizierungsbegriff nach DIN EN 460 bezogen auf die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz in den europäischen Gefährdungsklassen. Identisch mit der jeweiligen Stufe in dem Klassifizierungssystem der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz gemäß DIN EN 350-1 und -2

Deckfurnier:
Bildet eine der beiden Sichtflächen (Außenlagen) von Sperrholz oder anderen furnierten Holzerzeugnissen. Dabei wird unterschieden zwischen Außenfurnier (bildet Fertigerzeugnis die sichtbare Außenfläche) und Innenfurnier oder Rückseite (Innenfläche, z.B. eines Schrankes).

Deckleiste:
gehobeltes bzw. profilgehobeltes Holzteil zum Abdecken und Schutz von Fugen zwischen verschiedenen Materialien und Oberflächen

Deckunterlage:
Eine Deckunterlage dient zur Aufnahme der Deckung oder Abdichtung und muss auf den zur Anwendung kommenden Werkstoff abgestimmt sein, z. B. Lattung, Schalung u. ä.

Dehnung:
Durch eine Normalspannung (Zug, Druck) bewirkte Längenänderung einer Probe oder eines Bauteils, bezogen auf die Ausgangslänge (reine Verhältniszahl).

Dehnungsfuge:
Bei großflächigen Bauteilen können sich die Dimensionsänderungen durch den Einfluß von Wärme und Kälte so stark auswirken, daß es zu Rißbildungen kommt. Hiervor schützen Dehnungsfugen. Sie trennen große Flächen in kleinere Einzelfelder, innerhalb derer die auftretenden Druck- und Zugspannungen von der Eigenfestigkeit des Materials aufgefangen werden können. Dehnungsfugen werden in der Regel dauerelastisch oder auch dauerplastisch verfugt. Vorhandene Dehnungsfugen müssen bei Renovierungsarbeiten erhalten bleiben. Bei bereits vorhandenen Rissen können zusätzliche Dehnungsfugen Abhilfe schaffen.

Dekoroberfläche:
Ansprechende Farboberfläche oder Holznachbildung (Repro). Entweder direkt beschichtet oder mit Hochdrucklaminat belegt. Eine extrem abrieb- und strapazierfeste Oberfläche, die so hart wie eine Arbeitsplattenoberfläche sein kann und besonders für Haushalte mit Kindern oder Haustieren geeignet ist.

Delaminierung:
Die Trennung von Einzelschichten in Lagenhölzern (z.B. Brettschichtholz, Sperrholz), verursacht durch Versagen (Aufgehen, "Delaminieren") der Klebfuge.

Delaminierung:
Die Trennung von Einzelschichten in Lagenhölzern (z.B. Brettschichtholz, sperrholz), verursacht durch Versagen (Aufgehen, "Delaminieren") der Klebfuge.

Deposition:
Hiermit werden alle Vorgänge der Schadstoffablagerung umschrieben. Es handelt sich um die Ablagerung von Schadstoffen im oder am Boden, an Pflanzen oder an Gebäuden. Sie kann naß oder trocken erfolgen. Bei nasser Deposition werden durch Niederschläge gelöste Schadstoffe in Form von Gas- und Staubpartikeln in die Wassertropfen eingeschlossen (rain out). Regentropfen lagern beim freien Fall gas- und staubförmige Bestandteile an, und waschen die Atmosphäre aus (wash out). Schwefel- und Stickoxide werden als Saurer Regen naß deponiert.

Derbholz:
Die oberirdische Holzmasse über 7 cm Durchmesser.

Desorption:
Die Abgabe von gebundenem (adsorbiertem) Wasser aus der Zellwand im Feuchtebereich unterhalb Fasersättigung (siehe auch Adsorption).

Desorption:
Die Abgabe von gebundenem (adsorbiertem) Wasser aus der Zellwand im Feuchtebereich unterhalb Fasersättigung (siehe auch Adsorption).

Dexel:
Querbeil. Das leicht gerundete Werkzeug steht quer zum Stiel, früher in mehreren Breiten üblich.

Dichte:
Die Masse eines Körpers oder Stoffes, bezogen auf eine Volumeneinheit. Bei Holz und Holzwerkstoffen spricht man von der Rohdichte (im Volumen sind die Zellhohlräume mit enthalten).

Dickenquellung:
Die Dickenquellung ist abhängig von Plattenart, -aufbau und –dicke, sowie Holzart, Verklebung, Hydrophobierung, Rohdichte und Festharzanteil sowie Feuchte der Platte. Die Dickenquellung entspricht keiner praktischen Beanspruchung. Die Prüfung der zulässigen Dickenquellung von Spanplatten nach 24h-Wasserlagerung der Quellproben ist in der DIN 68 763 auf q24 = 16% für V20 und auf q24 = 12% für V100 und V10 G begrenzt. Werden die zulässigen Feuchtebeanspruchungen nach DIN 68 840-2 und der jeweils zulässigen Werte für die Plattenfeuchte eingehalten, sind Beeinträchtigungen der Bauteile aus einer Dickenquellung nicht zu erwarten.

Dickung:
Dichter, geschlossener Waldbestand vor Beginn der natürlichen Astreinigung.

Dielenböden:
Dielenböden aus Hobeldielen (gespundete, mit Nut und Feder versehene Bretter aus Nadelholz), die auf Lagerhölzern, Holzbalkendecken oder einem Blindboden verdeckt oder sichtbar genagelt oder geschraubt werden. Holzarten: Fichte/Tanne, Lärche, Eiche, Kiefer und Douglasie. Die Oberfläche wird gewachst, geölt, versiegelt, lackiert oder mit einem deckenden Anstrich versehen. • aus Massivholzdielen; industriell vorgefertigte Dielen aus massivem Holz, die unbehandelt oder endbehandelt (geölt, gewachst, versiegelt) geliefert und auf "schwimmend" verlegten Lagerhölzern mit dazwischen liegender Schüttung, z.B. aus Cellulose, verlegt werden. Verringerung der Aufbauhöhe des Bodens durch Verlegung eines Blindbodens als Unterkonstruktion (statt der Lagerhölzer) oder durch schwimmende Verlegung auf Betonboden oder Estrich; Befestigung der Dielen mit Klammern. • aus Landhausdielen; insdustriell vorgefertigte Elemente wie Fertigparkett, dreischichtig abgesperrt, in Dielenform. Verlegung nach Herstellervorschrift. Landhausdielen auch als Massivholzdielen.

Diffusion:
Durchgang von Wasserdampf oder Gasen durch Stoffe

Dikotyledonen:
Gehören zu der Pflanzengruppe, deren Samen von einer vollkommen geschlossenen Hülle umgeben sind (bedecktsamige Pflanzen); hierzu zählen neben den Monokotyledonen (Einkeimblätter, Z.B. alle Gräser) die Dikotyledonen (Zweikeimblätter), worunter wiederum alle Laubbäume fallen.

Dimensionsstabilisierung:
Behandlung des Holzes, um sein quelllen und Schwinden zu minimieren

DIN:
Abkürzung für "Deutsches Institut für Normen e.V." DIN-Normen regeln u.a. die Beschaffenheit von Baustoffen und die Ausführung von Bauleistungen. Die vom DIN aufgestellten Normen werden in numerierten Normblättern veröffentlicht. Sie sind nicht Gesetzen gleichgestellt, werden in der Rechtsprechung aber oft als Entscheidungshilfen hinzugezogen

DIN:
Abkürzung für "Deutsches Institut für Normung" und "Deutsche Industrie-Norm" • grundlegend für die Standards bei vielen Produkten aus der Industrie.

DIN 4076/T1:
Im Oktober 1985 zuletzt aufgestelltes Formblatt für "Benennungen und Kurzzeichen auf dem Holzgebiet". Es enthält 257 einheimische und ausländische Nadel- und Laubhölzer mit den zu verwendenden Namen, der Verbreitung und Dichte (g/cmł).

Dispersion:
In einer Flüssigkeit eingelagerte (nicht gelöste) Feststoffpartikel

Drechselbank:
Drechselbank: Es gibt sie als eigenständige Maschinen mit Geschwindigkeitsregler oder als Vorrichtung, die Sie mit einer normalen Bohrmaschine betreiben und an der Werkbank befestigen können.

Drechselbankbett:
Ein aus zwei Wangen und den Füßen gebildetes Untergestell für die Drehmaschinengarnitur.

Drechseleisen:
Drechseleisen: Die verschieden geformten Werkzeugteile haben einen langen schmalen Griff.

Drehbankfutter:
Aufspannvorrichtung, die auf dem Aufnahmegewinde der Spindel oder in der Pinole das Werkzeug, z.B. Bohrer im Futter, oder das Drehgut spannen.

Drehfutter:
Aufspannvorrichtung, die auf dem Aufnahmegewinde der Spindel oder in der Pinole das Werkzeug, z.B. Bohrer im Futter, oder das Drehgut spannen.

Drehwuchs:
Schraubenförmiger statt mit der Stammachse gleichlaufender Faserverlauf, der das Stehvermögen beeinträchtigt; nicht zu verwechseln mit Wechseldrehwuchs.

Drempel:
auch Kniestock oder Stempel - Aufkantung am Fußgelenk des Daches, kniehohe Wand über der obersten Decken(balken)lage

Druckblatt:
Ein Eckblatt, das nur schräge Auflagerflächen besitzt und somit sich selbst zusammenzieht. Ist unter Druck (Fachwerkwand) nicht zu lösen.

Druckfestigkeit:
Zum Bruch führende Druckbeanspruchung (N/mm˛) des Holzes auf die Hirnflächen. Die hier angegebenen Druckfestigkeiten stellen Mittelwerte dar, die an fehlerfreien Proben bei etwa 12% Holzfeuchtigkeitsgehalt bestimmt wurden. (siehe: Biegefestigkeit).

Druckholz:
Anormales, den Gebrauchswert des Holzes negativ beeinflussendes Holzgewebe, tritt auf dem Stammquerschnitt einseitig in etwa halbringförmigen Schichten auf. Entsteht als Reaktion des Baumes auf einseitige äußere Einwirkungen (z.B. Schiefstellung am Hang, Wind, Schnee).

Drücker:
Mit Drückern öffnet und schließt man Türen, es gibt sie in vielen verschiedenen Ausführungen, z.B. Kurzschild-, Langschild- oder Rosettengarnitüren.

Durchdringung:
Durchdringungen sind Bauteile oder Elemente in runder oder eckiger Form, die bei einer Aussparung in der Bauteilfläche erforderlich werden, z. B. Dachausstiege, Dachgully, Antennendurchgänge u. ä.

Durchfallast:
Die meist schwarzen Äste ohne Verbindung zum umgebenden Holz fallen nach der Trocknung aus den Brettern heraus (siehe auch Schwarzast, verwachsener Ast).

Durchforstung:
Aushieb von Bäumen in Stangen- oder Baumhölzern zur Erreichung leistungsfähiger, gesunder und stabiler Waldbestände. Wichtige Aufgaben der Durchforstung sind: Verbesserung des Standraumes verbleibender Bäume, Steigerung des Zuwachses dieser Bäume, Regulierung der Baumartenmischung, Förderung des Unterstandes, Erhaltung des Traufs, Vorbereitung der Naturverjüngung.

Dämmstoffe:
Isolierung (ökologisch: Holzfaserdämmstoffe, Baumwolle, Zellulosedämmstoffe)

Dämmstoffe:
Dämmstoffe dienen zum Wärme-, Schall- und Feuerschutz. Sie werden aus unterschiedlichen Stoffgruppen hergestellt: anorganische, in der Natur vorkommende Dämmstoffe sind z.B. Bims; anorganische, künstlich hergestellte Dämmstoffe sind Blähton (Perlite), Blähschiefer, Blähglimmer (Vermikulit), Schaumlava, Schaumglas, Steinwolle, Glasfasergespinst. Außerdem gibt es organische, in der Natur vorkommende Dämmstoffe, wie Kork, Kokosfaser, Holzfaser, Schafwolle, Baumwolle und Torf sowie organische, künstlich hergestellte, wie Polyurethanschaum, Polystyrolschaum, Phenolharzschaum, Holzfaserdämmstoffe, Holzwolle, Altpapierdämmstoffe (Zellulose) und transparente Dämmstoffe. Alle auf dem Markt angebotenen Dämmstoffe müssen eine Zulassung besitzen, die eine Eignungsprüfung enthält. Diese Eignung muss in Güteüberwachungen durch geeignete Institute auch nach der Zulassung überprüft werden.

Dämmung:
Unter Dämmung versteht man alle Maßnahmen der Außen- und Innendämmung zur Wärme- und Schalldämmung. Bei der Außendämmung unterscheidet man zwischen Kerndämmung, die direkt auf das Mauerwerk verlegt wird, und der Dämmung mit hinterlüfteter Fassade, bei der zwischen Fassade und Dämmschicht ca. 2 cm Luftraum frei bleiben. Bei der Fassadendämmung mit Vollwärmeschutz(VWS)-Systemen kann die aufgebrachte Dämmung direkt verputzt oder mit Flachverblendern versehen werden. Ein Hinterlüftungsabstand oder zusätzliches Vormauerwerk sind nicht nötig. VWS-Systeme sind deshalb besonders für die Altbau-Renovierung geeignet. Sie werden auch als Wärmedämm-Verbundsysteme bezeichnet. VWS-Systeme bestehen aus genau aufeinander abgestimmten Komponenten, i. d. R. Dämmaterial und Träger für Putz oder Flachverblender. Die Trittschalldämmung von Böden gewinnt gerade als Renovierungs-Maßnahme an Bedeutung, z.B. beim Ausbau des Dachgeschosses. Gleiches gilt für die Wärmedämmung des Dachgeschosses. Hier unterscheidet man eine Zwischensparrendämmung mit Hinterlüftung und eine Sparrenvolldämmung ohne Hinterlüftung. Die Verlegung der Sparrenvolldämmung sollte unbedingt dem Handwerker vorbehalten bleiben. Die Aufsparrendämmung bietet durch eine Verlegung der Wärmedämmung oberhalb der Sparren die Möglichkeit, Wohnräumen unterm Dach besondere Akzente zu verleihen - durch sichtbare Sparren und eine Schalung aus Nut- und Federbrettern

Dübel:
(Dolle) rundes Verbindungsmittel (Einlass-, Einpressdübel). Früher aus Holz.

E


E1-Qualität:
Mit diesem Begriff werden Laminate, Paneele und Spanplatten bezeichnet, die in die Emissionsklasse E1 eingeordnet werden. Das bedeutet: bei diesem Material wird der für den Wohnbereich zulässige Grenzwert von 7 mg Formaldehyd in 100 mg unbearbeitetem Holz nicht überschritten (Formaldehyd-Emission nach EN 120/92).

Ebenholz:
(frz. Bois d'ebčne, engl. Ebony). Unter diesem Namen kommt eine größere Anzahl fremder dunkelfarbiger Holzarten im Handel vor, doch versteht man darunter gewöhnlich ein dichtes, schweres und schwer zu bearbeitendes, in Wasser untersinkendes Holz von schwarzer Farbe, das als ein geschätztes Material für die Kunsttischlerei, zu Drechslerwaren, Blasinstrumenten, Klaviertasten usw. gilt und von verschiedenen Bäumen Indiens, der ostindischen Inseln und Afrikas gewonnen wird. Das von Zeylon und Madagaskar eingeführte schwärzeste Holz stammt von Diospyrus Ebenaster, das von Bombay und Sumatra liefert D. Melanoxylon, das von der afrikanischen Westküste D. Ebenum. Das nicht sehr starke Holz besteht nur aus dem Kern des Stammes, während der weißliche und weiße Splint vorher abgeschlagen wird und nur zuweilen noch in kleinen Resten anhängt. Es gibt jedoch eine schwarz und weiß gestreifte oder marmorierte Sorte aus Ostindien und der Insel Bourbon von D. montana, an welcher auch der Splint hart und brauchbar ist. Ein bräunlichgrünes Holz, welches so fest wie das schwarze ist und vielfach zu eingelegten Arbeiten gebraucht wird, kommt aus Ostindien von Aspalathus Ebenus. Was sonst als rotes, grünes, braunes, blaues und gelbes E. aufgeführt wird, hat wenig Bedeutung.

Echt Quartier Messern:
Furniertechnik -> Messertechnik. Aufteilung des Rundholzstammes in Viertelblöcke. Der Schnitt des Messers erfolgt im rechten Winkel zu den Jahresringen. Die Furniere zeigen ein ausgesprochen streifig gezeichnetes Furnierbild.

Eckhakenblatt:
Holzverbindung auf Zug und Schub

Eckverbindung:
Für die Ausklinkung bei der Eckverbindung sägen Sie mit der Feinsäge oder einem Fuchsschwanz den Balken bis zur Hälfte ein. Die Ausklinkung muß in der Breite genau der Dicke des zweiten Balkens entsprechen. Mit dem Stechbeitel tragen Sie den angesägten Abschnitt Schicht für Schicht von der Stirnholzseite her ab. Beim Gegenstück wiederholen Sie den Vorgang.

Eichenholz:
(frz. Bois de chęne, engl. Wood of oak), unter den einheimischen Hölzern das wichtigste Nutzholz, stammt von zwei Arten von Eichen, der Steineiche oder Wintereiche (Quercus sessiliflora) mit fast stiellosen, sitzenden Früchten, und der Stieleiche oder Sommereiche (Quercus pedunculata) mit langgestielten Eicheln. Die erstere liebt die Berge, während die zweite gewöhnlich in feuchten Flußniederungen vorkommt. Das Holz beider Arten ist sehr hart und zähe, schwer, von hellgelblichbrauner Farbe, leicht kenntlich an seinen großen Poren und Spiegeln und sehr widerstandsfähig gegen Nässe und Fäulnis. Die Verwendung des E. als Möbel- und Bauholz, namentlich für Wasserbauten, zum Schiffsbau und zu Fässern für Spiritus, Wein und Bier ist bekannt. Es wird auch in großen Mengen aus Ungarn und Serbien eingeführt.

Eigenfrequenz:
Die Eigenfrequenz = Resonanzfrequenz (Anzahl der Schwingungen je Sekunde), Einheit 1 Hertz (Hz) = 1 Schwingung je Sekunde; mit zunehmender Frequenz nimmt die Tonhöhe zu; eine Verdoppelung der Frequenz entspricht einer Oktave.

Einbaufeuchte:
Holzbauteile sollen mit dem Feuchtegehalt eingebaut werden, der als Mittelwert im fertigen Bauwerk zu erwarten ist. Als mittlere Gleichgewichtsfeuchte gelten: Im fertigen Bauwerk: geschlossen mit Heizung (9 ą3) %, geschlossen ohne Heizung (12 ą 3)%, offen überdeckt (15 ą 3)%, der Witterung ausgesetzt (18 ą 6)%. Für die Herstellung von BSH müssen die Bretter künstlich getrocknet werden.

Einbauteil:
Einbauteile sind Bauteile oder Elemente, die in Dachdeckungen, Abdichtungen oder Außenwandbekleidungen eingebaut werden, z. B. Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Sicherheitsdachhaken, Schneefanggitter, Wandhalterungen, Lüfter u. ä.

Einfriedung:
Grundstücksbegrenzung mit Zäunen, Mauern oder Hecken

Eingeschlossenes Splintholz:
Vor allem bei Eiche auch als "Mondringe" bezeichnete Jahrringe im Kernholz, deren Farbe und Eigenschaften hinsichtlich der Verwendung sich kaum von denen des Splintholzes unterscheiden.

Einholmtreppen:
Treppen, bei denen die Stufen von einem Holz- oder Stahlträger, der meist in der Mitte der Laufbreite angeordnet ist, unterstützt werden

Einlage:
Ist das Innenleben des Türblattes. Wesentliche Faktoren werden dadurch beeinflusst, z.B. Schalldämmung, Gewicht, Standfestigkeit und Belastbarkeit der Bänder

Einlauf:
Bei bestimmten Arten, besonders an den Enden von saftfrischen Stämmen, entstehende Farbänderungen. Sie werden durch Luftzutritt an noch lebenden Zellbereichen hervorgerufen, verursachen aber keine Minderung der Festigkeitseigenschaften und können mit Pilzbefall verwechselt werden.

Einschub:
Fehlboden, Streif- oder Zwischenboden. Früher häufig aus Stroh und Lehm erstellt.

Einzelpore:
Auf dem Hirnschnitt einzeln angeordnete Poren (Gefäße), die keine anderen Poren berühren, sondern allseits von anderen Zellarten umgeben sind.

Eisenholz:
(frz. Bois de fer, engl. Iron-wood). Diesen Namen führen im Handel verschiedene, durch ungewöhnliche Härte sich auszeichnende Hölzer. Fast jedes heiße Land hat seine besonderen Arten solcher hartholzigen Bäume, die zu den Klusiazeen, Laurazeen, Rubiazeen und Sapotazeen gehören. Der von der Botanik als ťechterŤ oder ťwahrerŤ bezeichnete Eisenholzbaum (Metrosideros vera) stammt von den Molukken. Die im Handel vorkommenden Hölzer sind gewöhnlich dunkelfarbig, so schwer, daß sie im Wasser sinken, und so hart, daß sie sich nur mit den besten Instrumenten bearbeiten lassen. Vorheriges Einlegen in heißes Wasser macht sie jedoch gefügiger. Sie dienen zu verschiedenen kleinen Handwerkszeugen, zu Walzen und Drechslerwaren und werden von Ostindien, Kotschinchina, Java, Sumatra, Madagaskar, Süd- und Westafrika, Mittel- und Südamerika und Australien eingeführt.

Elastizität:
Fähigkeit eines Materials, die durch äußere Kräfte bewirkte Verformung rückgängig zu machen, wenn die Lasteinwirkung aufhört.

Elastizitätsmodul:
Das Verhältnis von Spannung und Dehnung innerhalb des elastischen Bereiches eines Materials (sieh